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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 42
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77725
Fax: 08151 148-11524
E-Mail: wohnraumfoerderung@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/42
Zimmer: OG.295
Fachbereich 42 Wohnraumförderung
Strandbadstr. 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77255
Fax: 08151 148-11524
E-Mail: nicole.reimann@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.295
Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
keine
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
- Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen
- Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen
- Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung
- Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen
- Wohnraumförderung; Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm
- Antrag Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung - Stabau Id
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Ratenabruf - RA 5
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286 - Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012)
IIC1-4700-001/11; AllMBl. 2012 S. 20; 2330-I
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Stand: 18.11.2020