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Leichenschau und Bestattung

Bayerischer Behördenwegweiser

Hinweis:
der nachfolgende Text enthält eine Beschreibung aus dem
Bayerischen Behördenwegweiser


Zuständiger Bereich:

Ansprechpartner:



Inhalt:

Kurzbeschreibung
Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.

Beschreibung
Bei einem Todesfall ist vom Ehegatten oder Verwandten des Verstorbenen unverzüglich ein Arzt zu verständigen, der die Leichenschau vorzunehmen hat. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die von den Angehörigen unverzüglich dem Standesamt zuzuleiten ist.
Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 96 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. Samstage, Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet.
Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erhalten Sie beim Landratsamt, in dessen Gebiet der vorgesehene Bestattungsplatz liegt. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist, dass der Antragsteller einen wichtigen Grund anführen kann.

Voraussetzungen
Für die Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs ist ein schriftlicher Antrag an das o.g. Landratsamt zu stellen.

Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Themen
Friedhof; Zulassung einer gewerblichen Tätigkeit auf einem gemeindlichen Friedhof

 











 

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