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Als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts handelt der Landkreis durch seine Organe Kreistag, Kreisausschuss, beschließende Ausschüsse des Kreistages und durch den Landrat. Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises.
Er ist die Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger wird von ihnen auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. 

 

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Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148 - 148
Fax: 08151 148 - 160
E-Mail: info@LRA-starnberg.de
Internet: www.lk-starnberg.de
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Freitag: 7.30 - 16.00

 

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