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Inhalt
Wunschkennzeichen online
Mit unserem Online-Service können Sie Ihr Wunschkennzeichen direkt per Internet reservieren.
Unser Online-System ist täglich in der Zeit von 22:00 bis 02:00 Uhr nicht erreichbar. In dieser Zeit wird die Datensicherung durchgeführt.
Ihr Wunschkennzeichen erhalten Sie auch gerne bei persönlicher Vorsprache während unserer Öffnungszeiten oder vorab telefonisch.
Voraussetzung für die Kfz-Zulassung im Landratsamt Starnberg (BürgerService) ist Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg.
Beachten Sie vor der Reservierung bitte unsere Benutzerhinweise
Wunschkennzeichen Online starten
Unser Online-System ist täglich in der Zeit von 22:00 bis 02:00 Uhr nicht erreichbar.
In dieser Zeit wird die Datensicherung durchgeführt.
Kennzeichen mit einer kurzen Ziffernfolge, die zusätzlich zum Kennzeichenbeginn STA weniger als vier Zeichen enthalten, sind nur für Kraftfahrzeuge vorgesehen, für die aus technischen Gründen keine größeren Kennzeichen möglich sind (z.B. Motorräder).
Solche Kennzeichen können daher nicht online reserviert werden.
Ihre Reservierung wird 10 Tage aufrecht erhalten.
Wird das Kennzeichen bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen,erlischt die Reservierung
Anstößige Buchstabenkombinationen (HJ, KZ, SS, SA, NS) stehen nicht zur Verfügung
Für die Kennzeichenreservierung wird eine zusätzliche Gebühr von 10,20 € fällig, die bei der Fahrzeugzulassung entrichtet wird.
Die Mitnahme des bisherigen Kennzeichens auf das neue Fahrzeug ist nach einer eintägigen Wartezeit möglich. Voraussetzung ist, dass das bisherige Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und das Kennzeichen gleichzeitig reserviert wird.
Bitte nehmen Sie dafür mit dem BürgerService Kontakt auf.
Versicherungsnachweis in Form der 7-stelligen eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
Fahrzeugpapiere:für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) behalten so lange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente (Bescheinigung I und Bescheinigung II) erforderlich wird.
Die neuen Fahrzeugdokumente (Bescheinigung I und Bescheinigung II) werden immer nur gemeinsam ausgestellt.
Das Nebeneinander von einer neuen mit einer alten Zulassungsbescheinigung ist nicht möglich.
Kraftfahrzeug-Zulassungensind nur noch mit der Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer möglich.
BeauftragteBei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eineVollmacht [PDF: 64 KB] .
FirmenanmeldungSollte eine Firmenanmeldung erfolgen, ist der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung sowie ein Ausweisdokument des Firmenvertreters vorzulegen.
MinderjährigeWird ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Kfz-KennzeichenFür das Kfz-Kennzeichen werden beim Schilderverkauf separate Kosten berechnet.
Informationen im InternetAuf unseren Internet-Seiten erhalten Sie Informationen über die erforderlichen Unterlagen sowie der anfallenden Gebühren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass von uns an dieser Stelle nur die gängigsten Verwaltungs-Vorgänge aufgelistet werden.
Für spezielle Konstellationen nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

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