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Inhalt
Der Kreistag und seine Ausschüsse
Stand: 21.05.2009
Fachbereich: Sitzungsdienst Kreisgremien,
Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse in eigener Zuständigkeit entscheiden. Die Mitglieder des Kreistags werden alle sechs Jahre von den Kreisbürgerinnen und -bürgern gewählt.
Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Landkreisbürgerinnen und -bürger. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises, überwacht die Kreisverwaltung und kontrolliert den Vollzug seiner Beschlüsse.
Entsprechend der Einwohnerzahl des Landkreises setzt sich der Kreistag des Landkreises Starnberg aus 60 Kreisrätinnen und Kreisräten und dem Landrat zusammen.
Alle Informationen zum Kreistag und seinen Ausschüssen erhalten Sie seit 01.05.2008 in unserem Sitzungsinfosystem:
Sitzungsdienst Kreisgremien
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-360
FAX: 08151 148-11360
E-Mail: sitzungsdienst@LRA-Starnberg.de
Zimmer: 217
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-360
FAX: 08151 148-11360
E-Mail: sitzungsdienst@LRA-Starnberg.de
Zimmer: 217
Stand: 21.05.2009
zuständiger Bereich: Sitzungsdienst Kreisgremien,

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