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Inhalt
Jugendhilfeplanung
Plan, ein Entwurf, in dem ein Ziel und seine Verwirklichung gedanklich vorweggenommen werden (Planung) in der Absicht, den gewünschten Effekt möglichst sicher und ohne Umwege zu erreichen. (...)
(aus: Brockhaus Enzyklopädie, 1972)
Das neue Deckblatt für den Ordner Jugendhilfeplanung symbolisiert den Planungsprozess im Landkreis Starnberg. Wir realisieren die Jugendhilfeplanung mit der Umsetzung einzelner Teilpläne, die sich später zu einer Gesamtplanung zusammenfügen. Nur wenn die Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen aller Teilpläne ausreichend zur Verfügung stehen und zusammen wirken, kann die Jugendhilfe dem Anspruch unserer Familien gerecht werden.
Weitere detaillierte Informationen zur Jugendhilfeplanung können Sie den Internet-Seiten des Bayerischen Landesjugendamtes entnehmen.
Befragung der Kinder und Jugendlichen zur Jugendarbeit im Landkreis

Bürgerservice