Seiteninhalt

Aktuelles



NOTFALLMAPPE

  • In Ihre Notfallmappe können Sie alle relevanten Informationen (z.B. wichtige Telefonnummern, medizinische Daten, Konten ect.) gesammelt notieren. 
  • Damit Sie im Ernst- bzw. Notfall richtig versorgt werden können, sofern Sie selbst in dieser Situation nicht mehr antworten können, ist es wichtig, dass die Informationen auf einem Blick und schnell zur Verfügung stehen. Dies ist sowohl für Ihre Angehörigen als auch für Helfer*innen vorteilhaft, um in Ihrem Interesse handlen zu können.

Notfallmappe zum ausfüllen und abspeichen am Computer.

Die Notfallmappe können Sie auch gerne persönlich im Pflegestützpunkt abholen oder wir schicken sie Ihnen per Post zu. 


Kurse für Pflegende Angehörige

  • Kurse für pflegende Angehörige können bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden. 
  • Kurs für pflegende Angehörige: Sozialverband VdK Bayern | Seminare

Schulungen für ehrenamtliche Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen 

Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen - weiterführende Infos und Schulungen

Fall des Monats: 
Abrechnung von Verhinderungspflege nach dem Tod der Pflegebedürftigen


Frau S. aus Starnberg fragt: 

Ich habe vier Jahre lang meine Mutter gepflegt. Sie hatte Pflegegrad 3. Letztes Jahr bin ich einmal für 2 Wochen in den Urlaub gefahren. In dieser Zeit hat sich meine Nachbarin um meine Mutter gekümmert. Sie hat von mir eine kleine Entschädigung dafür erhalten. Nun ist meine Mutter vor 2 Monaten verstorben. Kann ich auch jetzt noch den Antrag auf Verhinderungspflege rückwirkend stellen oder ist es schon zu spät dafür?

Antwort des Pflegestützpunkts:

Pflegende Angehörige können innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod der Pflegebedürftigen rückwirkende Kostenerstattung für Verhinderungspflege beantragen. Quittungen müssen als Nachweis vorgelegt werden. Pflegekasse erstattet nachgewiesenen Aufwendungen bis zu 1612 Euro im Kalenderjahr, zusätzlich können noch 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwendet werden. 

Die Regelungen für die Verhinderungspflege sind sehr komplex. Pflegestützpunkt Starnberg informiert Sie über die Voraussetzungen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. 

Zuständige Stelle

Pflegestützpunkt im Landratsamt Starnberg

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77733
pflegestuetzpunkt@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/pflegestützpunkt

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr