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Datenverarbeitung in Landratsamt Starnberg SecureMail (verschlüsselte E-Mails)

Informationen zur Notwendigkeit von E-Mail Verschlüsselung

» Presseinformation des Landratsamtes vom Oktober 2018: Verschlüsselte E-Mails für mehr Sicherheit

 

Warum braucht man das? 

Im Mai 2018 lief die letzte Frist zur Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab. Der Gesetzgeber fordert seitdem verpflichtend, „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der (personenbezogenen) Daten“ zu treffen. Genaueres dazu ist in Art. 32 Abs. 1 DSGVO geregelt. Eine der vom Gesetzgeber verlangten Maßnahmen ist dabei die E-Mail Verschlüsselung.

Was versteht man darunter?

Grundsätzlich versteht man unter E-Mail Verschlüsselung, dass ein unverschlüsselter E-Mail Text (sog. Klartext) mit Hilfe eines elektronischen Schlüssels in einen „Geheimtext“ umgewandelt wird. Nur der Besitzer des passenden Schlüssels kann den verschlüsselten Text wieder in Klartext umwandeln. Dadurch können Daten auf ihrem Transportweg besser vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt werden. Eine unverschlüsselte E-Mail ist wie eine Postkarte – sie könnte von Jedermann gelesen werden.

Was bedeutet das für Sie?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist für Unternehmen und Behörden verpflichtend. Daher ist auch die E-Mail Verschlüsselung zwingend im Rahmen der zu gewährleistenden Informationssicherheit von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umzusetzen. Aus diesem Grund können E-Mails mit personenbezogenen bzw. sensiblen Daten und Informationen nur noch verschlüsselt von uns versendet werden.

Was sind die Vorteile für Sie?

Verschlüsselung von E-Mails kann dem vorgebeugt werden, dass es gar nicht erst zu einer Datenpanne kommt, welche oftmals mit viel Ärger und negativen Schlagzeilen verbunden ist. Es ist für Angreifer um ein Vielfaches schwieriger bzw. fast unmöglich, verschlüsselte E-Mails zu lesen. Unverschlüsselte E-Mails können jedoch leicht mitgelesen oder gar verändert werden, selbst wenn man kein IT-Spezialist ist.


Datenverarbeitung

  • Die Nachrichten werden nach maximal 90 Tagen gelöscht.
  • Sowohl die Passwörter als auch die Nachrichten selbst sind verschlüsselt gespeichert.
    Die Passwörter werden gehashed in einer Datenbank gespeichert, die Nachrichten werden mit AES-256 verschlüsselt.
  • Wird die Nachricht innerhalb von 90 Tagen nicht gelesen, wird sie ohne Hinweis/Erinnerung gelöscht.
  • Ein vergessenes Passwort kann sofort zurückgesetzt werden.
  • Das Landratsamt kann dem Absender über das Mail-Portal vertraulich antworten.
    Eine Weiterleitung an (ungesicherte) externe Mail-Adressen ist aber nicht vorgesehen.
  • Wenn das Postfach-Konto für die angegebene E-Mail-Adresse gelöscht werden soll, dies bitte über das entsprechende Kontaktformular mitteilen. Postfach-Benutzer können diesen Schritt nicht selbständig durchführen.

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Zuständige Stelle

IKT Informations- und Kommunikationstechnologie
Team 113

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77444
IT-Verwaltung@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/113

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