Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 und 14 DSGVO
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins bzw. Benennung auf sozial geförderten Wohnraum, der Beantragung von Zusatzförderung bei EOF-Wohnungen und Anträgen auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheingiungen.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Verantwortlich für die Datenerhebung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist:
- Verantwortlich für die Datenerhebung für die Benennung von sozial gefördertem Wohnraum:
- Verantwortlich für die Datenerhebung für die Beantragung einer Einkommensorientierten Förderung (EOF), sowie für die Beantragung auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gem. § 7 WEG:
Fachbereich 42 Wohnraumförderung
Strandbadstr. 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77247
Fax: 08151 148-11524
E-Mail: karin.klusch@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.295
- Verantwortlich für die Datenerhebung hinsichtlich der Förderung von Eigenwohnraum sowie der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung:
Fachbereich 42 Wohnraumförderung
Strandbadstr. 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77255
Fax: 08151 148-11524
E-Mail: nicole.reimann@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.295
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten am Landratsamt Starnberg
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg
1.7 SFStabsfunktion 1.7
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77225
Fax: 08151 148-11292
E-Mail: datenschutz@lra-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Zimmer: EG.212
Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zweck der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um
- den Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins zu prüfen
- den Anspruch auf Einkommensorientierte Förderung (EOF) zu prüfen
- Sie für freiwerdenden sozial geförderte Wohnungen benennen zu können
- Anträge auf Förderdarlehen zum Kauf oder Bau von Eigenheimen zu prüfen
- Anträge auf leistungsfreie Baudarlehen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung zu prüfen
- Die Erteilung einer Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu prüfen
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe 2 DSGVO i.V.m.Art. 1 BayDSG-E i.V.m. Art 4 bis 6 BayWoBindG, Art 14, Art. 18, 21 und Art. 24 BayWoFG und § 32 WEG erhoben und verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Das Jobcenter des Landkreis Starnberg, insofern Sie Leistungen über das Jobcenter Starnberg beziehen und dies für die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenter Starnberg notwendig ist
- Den Fachbereich 22 des Landratsamt Starnberg, insofern Sie Leistungen über den Fachbereich 22 des Landratsamt Starnberg beziehen und dies für die Erfüllung der Aufgaben des Fachbereichs 22 notwendig ist
- Insofern Sie für eine freigemeldete sozial geförderte Wohnung in Betracht kommen wird Ihr Wohnberechtigungsschein der zuständigen Gemeinde-/ Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt
- Insofern Sie für eine freigemeldete sozial geförderte Wohnung in Betracht kommen wird Ihr Wohnberechtigungsschein dem potentiellen künftigen Vermieter (z.B. Verband Wohnen,. Wohnungsgenossenschaft Starnberger See, Wohnungsgenossenschaft Fünf-Seen-Land eG, katholisches Siedlungswerk, etc.) zur Verfügung gestellt
- Die entsprechenden Vermieter der EOF-Wohnungen
- Die Kreiskasse im Landratsamt Starnberg
- das Kreisbauamt für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Im Rahmen der Eigenheimförderung/Anpassung von Wohnraum:
- Bayer. Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), München
- Fachbereich 40 (baurechtliche Stellungnahmen zu den Förderanträgen)
- Gemeinde-/Stadtverwaltungen (bei Einheimischenmodellen und im Baugenehmigungsverfahren)
- Den Fachbereich 40 des Landratsamt Starnberg, insofern dieser Fachbereich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen ist
- In begründeten Einzelfällen können weitere Fachbereiche des Landratsamt Starnberg, Kommunen und externe Stellen beteiligt werden, insofern dies für die Erfüllung der Aufgaben des Fachbereichs 42 erforderlich ist
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung des Landratsamt Starnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
- Im Übrigen verweisen wir auf die Betroffenenrechte, welche Sie » hier einsehen können.