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Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten

Allgemeines

Sie können Ihre Rechte auf Informationszugang (z. B. nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz, Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz oder § 2 Verbraucherinformationsgesetz) bei öffentlichen Stellen online geltend machen. Auskunftsbegehren, die sich auf Ihre persönlichen Daten beziehen (vgl. Art. 15 DSGVO), können hier nicht gestellt werden. Hierzu verwenden Sie bitte den Antrag „Datenschutz; Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 ff. DSGVO“.

Welche Gebühren werden erhoben?

Für die Bearbeitung können Kosten anfallen. Die Höhe der Kosten ist einzelfallabhängig und bestimmt sich nach Maßgabe des Kostengesetzes. Sie werden über etwaige Kosten und deren Höhe im Laufe des Verfahrens von der Behörde informiert.
Sie erhalten im Anschluss ein ausgefülltes Dokument im PDF-Format für Ihre Unterlagen.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.