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Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Für die Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Online-Antragstellung über das Bürger-Service Portal
  2. Antragstellung per Post: Antrag Verlängerung einer Fahrerlaubnis (PDF)
  3. Antragstellung vor Ort (nur mit Terminvereinbarung möglich)

Die Führerscheinklassen C,CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E müssen alle 5 Jahre verlängert werden.
 
Der Führerschein kann erst verlängert werden, wenn bestimmte ärztliche Kontrolluntersuchungen stattgefunden haben.

Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen die genannten Klassen nicht mehr geführt werden (auch wenn Sie bereits einen Antrag auf Verlängerung gestellt haben!). Sie dürfen die entsprechenden Fahrzeuge erst wieder führen, wenn Ihnen die verlängerte Fahrerlaubnis ausgehändigt wurde.
 
WICHTIG:
Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihres Führerscheines rechtzeitig!
Frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit, spätestens 6 Wochen vor Fristablauf, damit Sie die Fahrzeuge der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen durchgehend führen dürfen.

Ist ein Expressantrag gewünscht, muss auf dem Antrag das entsprechende Feld von der Antragstellerin / vom Antragsteller angekreuzt werden.

Voraussetzung für diese Dienstleistung

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg

Benötigte Unterlagen

Zusätzliche Unterlagen bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1, C1E

  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten lt. Anlage 6 Ziff. 2.1 oder 2.2
    Dies dürfen folgende Ärzte durchführen:
    • Augenarzt
    • Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
    • Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
    • Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • Arzt des Gesundheitsamtes
    • Arzt der öffentlichen Verwaltung
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, §11 Abs.9 FeV i.v.m. Anlage 5 Nr.1

  • Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
    Diese Nachweise sind nur erforderlich wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, D/DE gewerblich genutzt wird.
    Ob der jeweilige Beruf die Qualifikation erfordert, kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht beantworten, da diese nur für die Eintragung der Schlüsselzahl zuständig ist.
    Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (Bag)

 


Zusätzliche Unterlagen bei Anträgen für die Klassen D, DE, D1, D1E

  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bitte beantragen Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder im Online-Portal des Bundesamts für Justiz)
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten lt. Anlage 6 Ziff. 2.1 oder 2.2
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, §11 Abs.9 FeV i.v.m. Anlage 5 Nr.1
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
    Entspricht ärztlicher Bescheinigung lt. Anlage 5 Ziff. 2 FeV erst bei einer Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr erforderlich
  • Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
    Diese Nachweise sind nur erforderlich wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, D/DE gewerblich genutzt wird.
    Ob der jeweilige Beruf die Qualifikation erfordert, kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht beantworten, da diese nur für die Eintragung der Schlüsselzahl zuständig ist.
    Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (Bag)

 


Worin unterscheidet sich die Art der Antragstellung (über das Bürger-Service Portal, per Post oder vor Ort)

  1. Antragstellung über das Bürger-Service Portal:
    Sobald der Antrag im BürgerService des Landratsamtes eingegangen ist, wird dieser bearbeitet. Sie erhalten ein Informationsschreiben bezüglich der Abholung
  2. Antragstellung per Post:
    Sobald der Antrag im BürgerService des Landratsamtes eingegangen ist, wird dieser bearbeitet. Sie erhalten ein Informationsschreiben bezüglich der Abholung.
  3. Antragstellung vor Ort:
    • Bei Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE bis zu 4 Wochen vor Ablauf der Frist:
      Der Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt.
    • Bei Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE nach Ablauf der Gültigkeit:
      Sie erhalten bei Antragstellung eine vorläufige Fahrberechtigung, welche Sie ab der Aushändigung wieder dazu berechtigt entsprechende Fahrzeuge zu führen. Diese Fahrberechtigung ist nur im Inland gültig. Der Kartenführerschein wird anschließend von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt.
    • Bei Antragstellung für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE oder Antragstellung innerhalb von 4 Wochen vor Ablauf:
      Sobald der Antrag im BürgerService des Landratsamtes eingegangen ist, wird dieser bearbeitet. Sie erhalten ein Informationsschreiben bezüglich der Abholung.

Gebühr

Die Gebühr beträgt, je nach Art der Antragstellung, zwischen 38,80 € und 53,90 € bzw. bei Express 63,45 €.
Falls Sie neben der Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse noch die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen, fallen weitere Kosten an.
Für eine Auskunft der exakten Gebühren wenden Sie sich bitte per Mail an fuehrerschein@lra-starnberg.de.

Formulare

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr