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Sprach- und Kulturmittler


Flyer (PDF):

Informationsflyer


Interkulturelles Übersetzen

Sprach- und KulturmittlerInnen

  • sind engagierte Personen mit Migrationshintergrund
  • übersetzen sowohl die Sprache, als auch kulturelle Kontexte
  • sind keine vereidigten Dolmetscher/innen
  • wurden u.a. in den Bereichen interkulturelle Kommunikation, Übersetzungstechniken und Schweigepflicht geschult
  • sind neutral und unparteiisch
  • arbeiten als Ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung

Sprachen

  • Arabisch
  • Dari, Pashto  (Afghanistan)
  • Farsi (Iran)
  • Englisch / (Pidgin-) Englisch
  • Französisch
  • Hindi, Punjab (Indien)
  • Kurdisch
  • Kroatisch, Bosnisch, Serbisch
  • Mazedonisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Russisch
  • Ukrainisch
  • Somali
  • Spanisch
  • Slowakisch
  • Tschechisch
  • Tigrinya, Bilen, Tigre (Eritrea)
  • Urdu (Pakistan)
  • Yoruba (Nigeria)

Vermittlung

Die Vermittlungsstelle befindet sich im Landratsamt Starnberg und kann telefonisch oder per Email kontaktiert werden. Die Ansprechpartnerin gibt Ihnen als Auftraggeber/in die Kontaktdaten des/der Sprach-und Kulturmittlers/Kulturmittlerin, der/die den jeweiligen Anforderungen entspricht. Sie geben der Vermittlungsstelle Rückmeldung, ob der Kontakt und die Terminvereinbarung zustande gekommen sind.

Wir empfehlen kurze Vor-und Nachgespräche mit den Sprach-und Kulturmittler/innen zu führen, in welchen der Sachverhalt, die Art und Weise des Übersetzens und evtl. kulturelle Missverständnisse besprochen werden.

Um Rollenkonflikte zu vermeiden ist es hilfreich, wenn die Sprach-und Kulturmittler/innen nur während des Gesprächs mit den Klient/innen in  Kontakt kommen und gemeinsame Wartezeiten vermieden werden.

Finanzierung

Die Ausbildung der Sprach- und Kulturmittler/innen wurde vom Landratsamt Starnberg und der Stiftung Welten verbinden der Diakonie im Rahmen des Projekts Therapeutische Angebote für Flüchtlinge“ (TAFF) finanziert.

Für die Fachbereiche des Landratsamtes, die Asylhelferkreise und sonstige soziale Einrichtungen, hat der Landkreis ein eigenes Budget geschaffen, um die Einsätze zu finanzieren. Die Einsätze werden nur dann übernommen, wenn die Person, die Übersetzung benötigt, Sozialleistungsempfänger/in ist. Ansonsten muss die Übersetzungsdienstleistung selbst bezahlt werden. Da es sich bei der Übernahme der Kosten um freiwillige Leistungen des Landkreises handelt, können diese nur solange erstattet werden, wie Mittel auf der Haushaltsstelle vorhanden sind.

Psychotherapeutische Einsätze werden von der Diakonie übernommen, wenn sie im Vorfeld mit der TAFF- Koordinierungsstelle abgestimmt wurden.

Ansprechpartnerin für die Vermittlung ist Frau Szczesny.




Zuständige Stelle

Asyl, Integration und Migration
Fachbereich 35

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77672
08151 148-11672
asyl@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/35

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr