Die Vermittlungsstelle befindet sich im Landratsamt Starnberg und kann telefonisch oder per Email kontaktiert werden. Die Ansprechpartnerin gibt Ihnen als Auftraggeber die Kontaktdaten des Sprach-und Kulturmittlers, der den jeweiligen Anforderungen entspricht. Sie geben der Vermittlungsstelle Rückmeldung, ob der Kontakt und die Terminvereinbarung zustande gekommen sind.
Wir empfehlen kurze Vor-und Nachgespräche mit den Sprach-und Kulturmittlern zu führen, in welchen der Sachverhalt, die Art und Weise des Übersetzens und evtl. kulturelle Missverständnisse besprochen werden.
Um Rollenkonflikte zu vermeiden ist es hilfreich, wenn die Sprach-und Kulturmittler nur während des Gesprächs mit den Klienten in Kontakt kommen und gemeinsame Wartezeiten vermieden werden.
Die Ausbildung der Sprach- und Kulturmittler wurde vom Landratsamt Starnberg und der Stiftung Welten verbinden der Diakonie im Rahmen des Projekts Therapeutische Angebote für Flüchtlinge (TAFF) finanziert.
Für die Fachbereiche des Landratsamtes und die Asylhelferkreise hat der Landkreis ein eigenes Budget geschaffen, um die Einsätze zu finanzieren.
Externe Institutionen sind selbst für die Entschädigung der Sprach-und Kulturmittler zuständig. Die Honorare werden individuell mit diesen vereinbart.
Eine Ausnahme stellen psychotherapeutische Einsätze dar:
Diese werden generell von der Stiftung „Welten verbinden“ übernommen, wenn sie im Vorfeld mit der TAFF-Koordinierungsstelle abgestimmt wurden.