Unterkunftsverwaltung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, in den ihnen zugewiesenen Unterkünften zu wohnen. Nach § 53 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) sollen sie in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Im Landkreis Starnberg werden Asylbewerber auch außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften in dezentralen Unterkünften (Häuser und Wohnungen) untergebracht. Der Fachbereich Asyl, Integration und Migration des Landratsamtes ist für die Verwaltung der dezentralen Unterkünfte zuständig.
Die Gemeinschaftsunterkünfte (in der Regel Containeranlagen) werden von der Regierung von Oberbayern verwaltet. Die Mitarbeiterinnen des Betreibers „European Homecare“ haben ihre Büros in den Gemeinschaftsunterkünften und können vor Ort kontaktiert werden.
Ansprechpartner des Landratsamtes:
Anzahl der Treffer: 4-
Frau Neumann
Fachbereich 35 Asyl, Integration und Migration
08151 148-615
sabine.neumann@LRA-starnberg.de
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Frau Forsman
Fachbereich 35 Asyl, Integration und Migration
08151 148-672
asyl@LRA-starnberg.de
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Frau Szczesny
Fachbereich 35 Asyl, Integration und Migration
08151 148-432
laura.szczesny@LRA-starnberg.de
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Herr Kiening
Fachbereich 35 Asyl
08151 148 932
asyl@LRA-starnberg.de