Integrationskurse
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Im Zuwanderungsgesetz, welches zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, sind erstmals Maßnahmen zur Integration von Ausländern enthalten.
Nach § 43 Abs. 1 AufenthG wird die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland gefördert und gefordert. Eine Förderungsmaßnahme zur Integration stellt der Integrationskurs dar.
Bei Neueinreisenden prüft die Ausländerbehörde automatisch bei Erteilung des erstmaligen Aufenthaltstitels, ob ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht oder ob sogar eine Verpflichtung zur Teilnahme auszusprechen ist.
Sofern Sie vor dem 01.01.2005 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, müssen Sie selbst die Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs beantragen, wenn Sie einen solchen besuchen wollen. Dieser Antrag ist direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Gleiches gilt für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren mitreisenden Familienangehörigen.
Alle Informationen zum Thema Integration entnehmen Sie bitte dem Integrationsportal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
Dort finden Sie u.a.
- genaue Informationen über den Anspruch oder die Zulassung auf Teilnahme an einem Integrationskurs
- erforderliche Antragsformulare
- eine Liste der Integrationskursträger, sortiert nach Postleitzahlen
- Informationen über weitere Integrationsmaßnahmen
- Kontaktinformationen zu den Integrationsberatungsstellen, die Sie bei allen Fragen der Integration gerne beraten