Teamaufgaben und Ansprechpartner/innen
Aufgabenschwerpunkt Aufenthaltsbeendigung
Die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde Starnberg mit Aufgabenschwerpunkt Aufenthaltsbeendigung, Team 315, erfüllen folgende Aufgaben:
- Ablehnung von Anträgen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Abschnitt 3 bis 7 Aufenthaltsgesetz
- Aufhebung eines Aufenthaltstitels gemäß Abschnitt 3 bis 7 AufenthG (Art. 48 BayVwVfG, § 52 AufenthG, § 7 Abs. 2 AufenthG); Feststellung des Eintritts einer Unwirksamkeit (Art. 36 BayVwVfG, § 51 AufenthG)
- Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit (EU und Schweiz) (§ 5 Abs. 1, Abs. 3 i.V. m. § 6 Abs. 1, § 2 Abs. 7 FreizügG/EU)
- Erlass und Änderung von Einreise- und Aufenthaltsverboten (§ 11 AufenthG)
- Erteilung von vorübergehenden Betretungs- und Verlassenserlaubnisse (§ 11 Abs. 8 AufenthG; § 12 Abs. 5 AufenthG; § 58 Abs. 1 AsylG)
- Aufhebung der Wohnsitznahmeverpflichtung bei Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei Familienzusammenführung für Duldungsinhaber (§ 12a Abs. 5 Nr. 1 AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR; § 61 Abs. 1 d Satz 3 AufenthG)
- Verfügung von Ausweisungen (§ 53 ff AufenthG)
- Durchführung von Abschiebungsverfahren (§ 58 ff. AufenthG)
- Abschiebungsandrohung (§ 59 AufenthG)
- Erlass von Leistungsbescheiden (§ 67 Abs. 3 AufenthG)
- Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen (§ 73 Abs. 2 AufenthG), PEP-Verfahren und Identitätsklärungen
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 98 AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR, § 8 SchwArbG)
- Stellen von Strafanzeigen (§§ 84 ff. AsylG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR; §§ 95 ff. AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR)
- Einleitung von sog. priorisierten BAMF-Verfahren
- Durchführung von Zwangsmittelverfahren (§ 9 ff. VwVG i.V.m. AufenthG)
- Ablehnung von Beschäftigungserlaubnissen für Arbeit, Ausbildung und Praktikum (§ 61 Abs. 2 AsylG)
- Anordnung und Aufhebung von räumlichen Beschränkungen (§ 59b AsylG; § 61 Abs. 1 c Satz 1 AufenthG bei Straftätern)
Darüber hinaus erbringen sie weitere Dienstleistungen wie z.B.:
- Beratungen in Fragen des Aufenthaltssrechts, des Asylrechts, des Freizügigkeitsrechts und des Abschiebungsrechts
- Einziehung, Verwahrung, Überprüfung und Ausgabe von ausländischen Dokumenten wie nationale Reisepässe, Urkunden etc.
- Datenpflege diverser Fachprogramme
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen und sicherheits- bzw. statusrechtlicher Mitteilungen anderer Behörden
Aufgabenschwerpunkt Staatsangehörigkeit
Die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde Starnberg mit Aufgabenschwerpunkt Staatsangehörigkeit, Team 315, erfüllen folgende Aufgaben:
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- durch Geburt ableitend von den Eltern (§ 4 Abs. 1 StAG)
- durch Inlandsgeburt (§ 4 Abs. 3 StAG)
- durch Erklärung (§ 5 StAG)
- durch Adoption (§ 6 StAG)
- durch Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1, 2 BFVG
- durch Antrag auf Einbürgerung (§ 8 StAG – Ermessenseinbürgerung)
- durch Antrag Einbürgerung (§ 9 StAG – Ermessenseinbürgerung – verkürzte Wartezeit für Ehepartner)
- durch Einbürgerungsantrag (§ 10 Abs. 1 und Abs. 2 – Anspruchseinbürgerung)
- Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- durch Entlassung
- durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag,
- Ausnahme:
- Erwerb Staatsangehörigkeitserwerb EU + Schweiz (§ 25 Abs. 1 StAG)
- Antrag/Erhalt einer Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 Abs. 2 StAG, erteilt von ROB)
- Ausnahme:
- durch Verlust durch Adoption von einem ausländischen Elternteil (§ 27 StAG)
- durch Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte (§ 28 StAG)
- durch Verlust durch Erklärung (§ 29 StAG)
- durch Verlust durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§ 35 StAG)