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Teamaufgaben und Ansprechpartner/innen


Aufgabenschwerpunkt Aufenthaltsbeendigung

Die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde Starnberg mit Aufgabenschwerpunkt Aufenthaltsbeendigung, Team 315, erfüllen folgende Aufgaben:

  • Ablehnung von Anträgen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Abschnitt 3 bis 7 Aufenthaltsgesetz
  • Aufhebung eines Aufenthaltstitels gemäß Abschnitt 3 bis 7 AufenthG (Art. 48 BayVwVfG, § 52 AufenthG, § 7 Abs. 2 AufenthG); Feststellung des Eintritts einer Unwirksamkeit (Art. 36 BayVwVfG, §  51 AufenthG)
  • Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit (EU und Schweiz) (§ 5 Abs. 1, Abs. 3 i.V. m. § 6 Abs. 1, § 2 Abs. 7 FreizügG/EU)
  • Erlass und Änderung von Einreise- und Aufenthaltsverboten (§ 11 AufenthG)
  • Erteilung von vorübergehenden Betretungs- und Verlassenserlaubnisse (§ 11 Abs. 8 AufenthG; § 12 Abs. 5 AufenthG; § 58 Abs. 1 AsylG)
  • Aufhebung der Wohnsitznahmeverpflichtung bei Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei Familienzusammenführung für Duldungsinhaber (§ 12a Abs. 5 Nr. 1 AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR; § 61 Abs. 1 d Satz 3 AufenthG)
  • Verfügung von Ausweisungen (§ 53 ff AufenthG)
  • Durchführung von Abschiebungsverfahren (§ 58 ff. AufenthG)
  • Abschiebungsandrohung (§ 59 AufenthG)
  • Erlass von  Leistungsbescheiden (§ 67 Abs. 3 AufenthG)
  • Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen (§ 73 Abs. 2 AufenthG), PEP-Verfahren und Identitätsklärungen
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 98 AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR, § 8 SchwArbG)
  • Stellen von Strafanzeigen (§§ 84 ff. AsylG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR; §§ 95 ff. AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR)
  • Einleitung von sog. priorisierten BAMF-Verfahren
  • Durchführung von Zwangsmittelverfahren (§ 9 ff. VwVG i.V.m. AufenthG)
  • Ablehnung von Beschäftigungserlaubnissen für Arbeit, Ausbildung und Praktikum (§ 61 Abs. 2 AsylG)
  • Anordnung und Aufhebung von räumlichen Beschränkungen (§ 59b AsylG; § 61 Abs. 1 c Satz 1 AufenthG bei Straftätern)

Darüber hinaus erbringen sie weitere Dienstleistungen wie z.B.:

  • Beratungen in Fragen des Aufenthaltssrechts, des Asylrechts, des Freizügigkeitsrechts und des Abschiebungsrechts
  • Einziehung, Verwahrung, Überprüfung und Ausgabe von ausländischen Dokumenten wie nationale Reisepässe, Urkunden etc.
  • Datenpflege diverser Fachprogramme
  • Bearbeitung von Amtshilfeersuchen und sicherheits- bzw. statusrechtlicher Mitteilungen anderer Behörden

Aufgabenschwerpunkt Staatsangehörigkeit

Die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde Starnberg mit Aufgabenschwerpunkt Staatsangehörigkeit, Team 315, erfüllen folgende Aufgaben:

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
    • durch Geburt ableitend von den Eltern (§ 4 Abs. 1 StAG)
    • durch Inlandsgeburt (§ 4 Abs. 3 StAG)
    • durch Erklärung (§ 5 StAG)
    • durch Adoption (§ 6 StAG)
    • durch Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1, 2 BFVG
    • durch Antrag auf Einbürgerung (§ 8 StAG – Ermessenseinbürgerung)
    • durch Antrag Einbürgerung (§ 9 StAG – Ermessenseinbürgerung – verkürzte Wartezeit für Ehepartner)
    • durch Einbürgerungsantrag (§ 10 Abs. 1 und Abs. 2 – Anspruchseinbürgerung)
  • Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
    • durch Entlassung
    • durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag,
      • Ausnahme:
        • Erwerb Staatsangehörigkeitserwerb EU + Schweiz (§ 25 Abs. 1 StAG)
        • Antrag/Erhalt einer Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 Abs. 2 StAG, erteilt von ROB)
    • durch Verlust durch Adoption von einem ausländischen Elternteil (§ 27 StAG)
    • durch Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte (§ 28 StAG)
    • durch Verlust durch Erklärung (§ 29 StAG)
    • durch Verlust durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§ 35 StAG)

Zuständige Stelle

Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Team 312

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77336
abh-einreise@LRA-starnberg.de
08151 148-11336
staatsangehoerigkeit@lra-starnberg.de
08151 148-11332 (Staatsangehörigkeit)
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/312

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

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