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Hinweise zur Einreise von Familienangehörigen


(Stand der Information: 17.02.2023)

Hinsichtlich der Einreise von vom Erdbeben betroffenen Familienangehörigen verweist die Ausländerbehörde auf die Informationen des Auswärtigen Amts (Erdbeben in der Türkei und Syrien - Antworten auf die häufigsten Fragen - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)), da die Ausländerbehörde für die Erteilung eines Einreisevisum nicht zuständig ist.

Allerdings kann für die Erteilung eines Einreisevisum eine Verpflichtungserklärung erforderlich sein. Diese Verpflichtungserklärung wird von der Ausländerbehörde entgegengenommen, in deren Zuständigkeitsbereich die Person, welche die Verpflichtungserklärung abgeben möchte, wohnhaft ist.

Wenn Sie im Landkreis Starnberg wohnhaft sind, nimmt eine Verpflichtungserklärung für Sie die Ausländerbehörde Starnberg entgegen.

Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist vorab eine Anfrage (Antrag) erforderlich. Diese Anfrage können Sie mit folgendem Formular bei uns einreichen: Antrag auf Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung


Erforderliche Unterlagen

Vor tatsächlicher Entgegennahme muss die Ausländerbehörde Ihre Bonität (finanzielle Leistungsfähigkeit) prüfen. Wir bitten Sie daher, Ihrer Anfrage Nachweise über Ihr regelmäßiges Einkommen beizulegen.

  • Ihren Reisepass (Kopie/Foto) oder Personalausweis
  • soweit möglich eine Kopie/Foto des Reisepasses der Person, welche Sie einladen möchten
  • Einkommensnachweise:
    • Bei unselbständiger Beschäftigung:
      Ihre 3 letzten Gehaltsnachweise (ggf. auch von Ihrem Ehepartner/-partnerin)
    • Bei Selbständigkeit / Freiberuflicher Tätigkeit:
      Ihr letzter Einkommenssteuerbescheid und eine Erklärung des Steuerberaters über den Netto-Reingewinn
      (s. Formular Einkommensbescheinigung der Steuerberaterin/des Steuerberaters)

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht immer abschließend ist.
Da die Prüfung von Anfragen zur Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen immer Einzelfallprüfungen sind, können ggf. während der Prüfung weitere Unterlagen, Angaben und Nachweise erforderlich werden.


Verwaltungsablauf

Bitte übersenden Sie uns das Formular (Antrag auf Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung) zusammen mit Ihren Unterlagen per E-Mail (abh-einreise@lra-starnberg.de) oder per Post. Sie können die Unterlagen auch in den Hausbriefkasten vor dem Haupteingang zum Landratsamt rund um die Uhr einwerfen oder während unseren Öffnungszeiten in unserem Info-Point (EG.183) abgeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir erst nach Durchführung der Prüfungen einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren können.

Für einen kurzfristigen Austausch bitten wir Sie um Angabe Ihrer Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).


Zuständige Stelle

Aufenthalt
Team 311

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77374
08151 148-11374
abh-aufenthalt@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/311

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Zugang ins Landratsamt nur mit Terminbestätigung!
Bitte bringen Sie die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Zu allen persönlichen Terminen empfehlen wir eine Maske zu tragen und ausreichend Abstand zu halten.

Kontaktdaten
 unserer Fachbereiche und Ansprechpartner

Kontaktaufnahme zur Ausländerbehörde



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