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Einbürgerung nach § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung)


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos und leben seit sechs Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet (§ 8 StAG).
  • Sie sind im Besitz einer anrechungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis/EU-Freizügigkeitsbescheinigung
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
  • Sie haben Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
  • Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von ARGE-Leistungen und Grundsicherung.

Miteinbürgerung

Haben Sie einen Ehegatten oder Lebenspartner, der noch nicht so lange im Bundesgebiet lebt und/oder minderjährige Kinder, wenden Sie sich bezüglich einer möglichen Einbürgerung an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei Abgabe des vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrags in Original und Kopie vorzulegen:

Allgemeine Unterlagen
  • gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis/EU-Freizügigkeits-
    bestätigung
  • ein Passfoto (für alle Personen ab 14 Jahren)
  • eigenhändig geschriebener Lebenslauf (für alle Personen ab 16 Jahren)
  • Nachweis über Deutschkenntnisse: mindestens Zertifikat Deutsch B1 oder gleichwertig
    (z.B. in Deutschland erworbener Schulabschluss oder in Deutschland erworbener Berufsausbildungsabschluss)
Für schulpflichtige Kinder
  • eine aktuelle Schulbescheinigung und vier Versetzungszeugnisse
Für noch nicht schulpflichtige Kinder ab vier Jahre
  • Nachweis über den Kindergartenbesuch.
    Falls kein Kindergarten besucht wird, ist eine persönliche Vorsprache bei Antragstellung erforderlich.
Personenstandsurkunden

(gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher)

  • Geburtsurkunde(n)
  • Heiratsurkunde(n)/Lebenspartnerschaftsurkunde(n)
  • Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftvermerk.
  • Reichen Sie bitte (falls vorhanden) Ihr deutsches Familienbuch ein.
Einkommensnachweise

gegebenenfalls der Eltern, bei Eheleuten oder Lebenspartnern: für beide Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner:

  • aktueller Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate und/oder
  • Gewerbeanmeldung, letzter Einkommensteuerbescheid und/oder
  • Gewinn- und Verlustrechnung mit Kontennachweis und/oder
  • Rentenbescheid und/oder
  • Nachweise über alle sonstigen Familieneinkünfte
    (beispielsweise ARGE-Bescheid, Grundsicherungsbescheid, Wohngeldbescheid)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Selbständigen)
  • gegebenenfalls Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Nachweis über mindestens 60 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten in Deutschland, ersatzweise: Nachweis über private Altersvorsorge (beispielsweise Lebensversicherung)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miethöhe
  • gegebenenfalls Asylbescheid
  • Erhalten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), reichen Sie bitte außerdem ein:
    • Nachweis über Grund und Datum der Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses
    • Nachweise über aktuelle Bewerbungsbemühungen
Weitere Unterlagen

Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

 


Zuständige Stelle

Ausländerwesen
Fachbereich 31

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/31

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Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

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