Einbürgerung nach § 9 StAG (Ermessenseinbürgerung)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Sie leben seit drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet und sind seit mindestens 2 Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet beziehungsweise führen eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen (§ 9 StAG).
- Sie sind im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (siehe unten).
- Ab dem 01.09.2008 müssen außerdem Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland von Ihnen nachgewiesen werden (Einbürgerungstest).
- Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von ARGE-Leistungen und Grundsicherung.
Hinweis:
Ist Ihre Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen innerhalb der letzten zwölf Monate durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden oder leben Sie dauerhaft getrennt und haben Sie ein Kind aus dieser Ehe, für das Sie das Sorgerecht haben, so wenden Sie sich bezüglich einer möglichen Einbürgerung an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei Abgabe des vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrags in Original und Kopie vorzulegen:
Allgemeine Unterlagen
- gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis/EU-Freizügigkeitsbestä-
tigung - gültiger Pass oder Personalausweis sowie gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde des deutschen Ehe- oder Lebenspartners
- ein Passfoto (für alle Personen ab 14 Jahren)
- eigenhändig geschriebener Lebenslauf (für alle Personen ab 16 Jahren)
- Nachweis über Deutschkenntnisse: mindestens Zertifikat B1 oder gleichwertig
(z.B. in Deutschland erworbener Schulabschluss oder in Deutschland erworbener Berufausbildungsabschluss)
Für schulpflichtige Kinder
- eine aktuelle Schulbescheinigung und vier Versetzungszeugnisse
Für noch nicht schulpflichtige Kinder ab vier Jahre
- Nachweis über den Kindergartenbesuch.
Falls kein Kindergarten besucht wird, ist eine persönliche Vorsprache bei Antragstellung erforderlich.
Personenstandsurkunden
(gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher):
-
Geburtsurkunde(n)
-
Heiratsurkunde(n), Lebenspartnerschafturkunde(n)
-
Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftvermerk
-
Reichen Sie bitte (falls vorhanden) Ihr deutsches Familienbuch ein
Einkommensnachweise
(für beide Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner)
- aktueller Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate und/oder
- Gewerbeanmeldung, letzter Einkommensteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung mit Kontennachweis und/oder
- Rentenbescheid und/oder
- Nachweise über alle sonstigen Familieneinkünfte (ARGE-Bescheid, Grundsicherungsbescheid, Wohngeldbescheid und so weiter).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Selbständigen)
- gegebenenfalls Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Nachweis über mindestens 60 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten in Deutschland des deutschen Ehegatten oder des deutschen Lebenspartners und/oder Nachweis über mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten des Einbürgerungsbewerbers in Deutschland
- ersatzweise: Nachweise über private Altersvorsorge (beispielsweise Lebensversicherung)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe
- gegebenenfalls Asylbescheid
- Erhalten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) reichen Sie bitte außerdem ein:
- Nachweis über Grund und Datum der Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses
- Nachweise über aktuelle Bewerbungsbemühungen
Weitere Unterlagen
Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.