Einbürgerung
Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.
Vor der Antragstellung sollten Sie eine unverbindliche Vorprüfung durchführen ⇒ Quick-Check
Mit Ihrer Antragstellung wird in der Regel ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren eröffnet. Für Erwachsene beträgt die Gebühr 255 Euro. Minderjährige Kinder, welcher zusammen mit den Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.
Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist u. a. auch der Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Das Sie über diese Kenntnisse verfügen können Sie durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachweisen. Der Einbürgerungstest wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert (⇒ weitere Informationen).
ACHTUNG
Hinweise zur Gesetzesänderung
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts des wurde noch nicht verkündet. Bei Interesse zum Inhalt des neuen Gesetzes nutzen Sie bitte die Internetseiten der Bundesregierung (BMI - Gesetzgebungsverfahren - Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (bund.de)).
Wir bitten Sie aktuell von Anfragen zu dem neuen Gesetz bei uns abzusehen! Eine konkrete Beratung können wir Ihnen erst nach Verkündigung bzw. Inkrafttreten des Gesetzes durchführen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bereits aufgrund aktuell sehr hohem Arbeitsaufkommen sich die Bearbeitungszeiten verzögern.