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Unterlagen und Kosten

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

  • schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
    [PDF, 243 kB » Formulardaten und Datenschutz]
  • Geburtsurkunde des Antragstellers und der Person, von der die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird
  • ggf. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde auch des Vaters bzw. Großvaters
  • evtl. bereits vorhandene frühere Staatsangehörigkeitsurkunden oder Einbürgerungsurkunden
  • andere deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden
    z. B. Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten
  • Spätaussiedlerbescheinigungen oder Vertriebenenausweise usw.

Weitere Nachweise können nach Absprache mit der Staatsangehörigkeitsbehörde akzeptiert werden.

 

Kosten

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro.

 

 

Zuständige Stelle

Ausländerwesen
Fachbereich 31

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/31

Team 311 Aufenthalt

Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr

Kontaktaufnahme zur Ausländerbehörde