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Unterlagen und Kosten

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

  • schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
    [PDF, 235 kB » Formulardaten und Datenschutz]
  • Geburtsurkunde des Antragstellers und der Person, von der die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird
  • ggf. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde auch des Vaters bzw. Großvaters
  • evtl. bereits vorhandene frühere Staatsangehörigkeitsurkunden oder Einbürgerungsurkunden
  • andere deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden
    z. B. Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten
  • Spätaussiedlerbescheinigungen oder Vertriebenenausweise usw.

Weitere Nachweise können nach Absprache mit der Staatsangehörigkeitsbehörde akzeptiert werden.

 

Kosten

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro.

 

 

Zuständige Stelle

Ausländerwesen
Fachbereich 31

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/31

Team 311 Aufenthalt

Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

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