Seiteninhalt

1. Allgemeine Information/Einleitung



Die folgenden Seiten sollen vor allem den Bürgern als Informationshilfe dienen, die sich bisher nur wenig bzw. gar nicht mit dem Thema “Bauen” beschäftigt haben. Diese Seiten sind die Fortsetzung der vor einiger Zeit herausgegebenen, inzwischen vergriffenen, Baubroschüre des Landkreises (“informieren, gestalten, planen, bauen wegweiser bauen”). Im Hinblick auf die sich rasch ändernden Vorschriften stellt das Internet eine ideale Möglichkeit dar, um auf die Änderungen schneller zu reagieren als dies mit der Baubroschüre möglich war. Das Kreisbauamt wird versuchen auf künftige wichtige Änderungen des Baurechts an dieser Stelle aktuell einzugehen.
Wir wollen Ihnen wertvolle Tipps und Informationen geben, Ihnen einige realistische Anhaltspunkte insbesondere hinsichtlich des Genehmigungsablaufes vermitteln und denen, die mit dem Thema Hausbau Angstvorstellungen wie Finanzierungsengpässe, Termindruck, Ärger mit Architekten, Behörden und ausführenden Firmen verbinden, versuchen, diese Angst zu nehmen. Diese Information gibt jedoch nur auszugsweise das gesamte Baurecht wieder. Die Einschaltung von fachkundigen Personen ist deshalb trotzdem anzuraten.
Durch die Beachtung von einigen wesentlichen Punkten kann das einzelne Vorhaben beschleunigt werden und letztlich viel Zeit und Geld gespart werden. Wie Sie vielleicht über die Medien vernommen haben, wurde das Baurecht durch den Bundesgesetzgeber zum 20.07.2004 bzw. zum 01.01.2007 massiv geändert. Auch im Jahr 2011 sind anlässlich der dramatischen Ereignisse in Fukushima (Japan) und der damit verbunden Änderungen bei den Themenbereichen Energieeinsparung bzw. Förderung regenerativer Energien bundesgesetzliche Änderungen eingeführt worden. Damit verbunden sind auch Novellierungen des Baugesetzbuches in Kraft getreten. Zum 01.01.2008 trat die seit Jahren angekündigte Neufassung der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Insbesondere wurde die Bayerische Bauordnung nach 1998 nochmals erheblich geändert. Kleinere Ergänzungen zu der im Jahr 2008 in Kraft getretenen BayBO - Änderung hat der Gesetzgeber bereits wieder im Jahr 2009 für notwendig erachtet. Das sog. “Genehmigungsfreistellungsverfahren” und das „Vereinfachte Genehmigungsverfahren“ wurden deutlich erweitert. Dies hat zur Folge, dass wesentlich mehr Vorhaben keiner Genehmigung der Baubehörde bedürfen bzw. der Prüfungsumfang der Genehmigung sich deutlich verringert. Damit steigt aber auch die Verantwortung des Bauherrn in gleichem Maße an. Im Zuge der Änderung der Bayerischen Bauordnung wurden alle Sonderbauverordnungen, wie z. B. die Bauvorlagenverordnung mit den eingeführten amtlichen Formularen oder die Garagen- und Stellplatzverordnung, zum Teil in sehr großem Umfang geändert. Die Änderung der Bayerischen Bauordnung brachte es aber auch mit sich, dass eine Vielzahl von neuen Fachbegriffen eingeführt wurde. Leider ist die Kenntnis dieser Fachbegriffe für das Verständnis der folgenden Erläuterungen unumgänglich.

Wir haben deshalb die wichtigsten Begriffe aus dem Baurecht in einem eigenen Kapitel erläutert (vgl. hierzu Kapitel 13 . Fachchinesisch -Ein Stichwortverzeichnis).
Rückwirkend zum 14.3.1999 wurde das Bayerische Abgrabungsgesetz (BayAbgrG) in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz regelt nunmehr alle Abgrabungen einschl. der damit verbundenen Aufschüttungen sowie dem Abgrabungsbetrieb dienenden Gebäuden und Nebenanlagen. Die Bayerische Bauordnung gilt demzufolge für die o.g. Abgrabungen und damit verbundenen Anlagen nicht mehr.
Parallel zu den Fachgesetzen zum Thema Bauen wurden auch die Fachgesetze zum Thema Energieeinsparung, regenerative Energien wie z.B. die Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2009) geändert bzw. eingeführt. Eine inhaltliche Darstellung ist aus Platzgründen nicht sinnvoll, es gibt jedoch im Landratsamt verschiedene Ansprechpartner für diese Fragen, an die Sie sich wenden können (vgl. Kapitel 8.6).

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