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8.3 Freiflächengestaltung



Gartengestaltung

Einen Garten fachgerecht, naturnah, standortgetreu und dazu noch individuell anzulegen, so dass man sich darin wohlfühlt, Freude an ihm hat und den nötigen Ausgleich zur Berufswelt
findet, das ist der Wunsch eines jeden Gartenbesitzers.
Dazu sind eigene Wünsche und örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Überlegen Sie sich, was Sie sich von Ihrem Garten erwarten, wie er genutzt werden und welche Elemente er erhalten soll, um allen Bewohnern des Hauses gerecht zu werden.
Ein Garten in der Stadt wird anders aussehen als einer am Stadtrand, in einer Neubausiedlung oder in einem Dorfkern.

Bitte beachten Sie: Für manche Ortsbereiche bestehen rechtskräftige Bebauungspläne und/oder gemeindliche Ortssatzungen mit Festsetzungen zur baulichen und grünordnerischen
Gestaltung. Bitte fragen Sie in der jeweils zuständigen Gemeinde nach.

 

Raumgliederung

Mit Gehölzen können Sie den Garten gliedern, ihn in unterschiedliche Bereiche wie Obst- und Gemüsegarten, Erlebnisbereich für Kinder, Pflanzflächen für Stauden und Gehölze, naturnaher Gartenbereich mit Wildgehölzen und Vorgarten aufteilen und dadurch Räume schaffen. Nicht immer muss ein Grundstück rundum mit Gehölzen abgeschlossen sein. Schöne Ausblicke lässt man offen, Störendes wird verdeckt.
Trauen Sie sich ruhig einen Hausbaum (Laubbaum, z.B. Linde, Nussbaum, Kastanie, Eiche, Buche, Berg- und Spitzahorn) zu pflanzen. Geben Sie ihm den entsprechenden Platz, so schafft er eine gute Atmosphäre, prägt die Gartenstimmung und erhöht den Erlebniswert.

Heimische Gehölze

Wenn Sie ausreichend Platz im Garten haben (mind. 3 m), pflanzen Sie standortgerechte, heimische Gehölze (wie Haselnuss, schwarzen Holunder, Kornelkirsche, Wildrosen, roten
Hartriegel, Heckenkirsche, Liguster usw.), die im Frühjahr mit ihren Blüten erfreuen und Lebensraum für Vögel und viele andere Tierarten bieten.

Im Idealfall können Sie die Hecke mit Ihrem Nachbarn zusammen an der Grundstücksgrenze pflanzen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen des bayerischen Nachbarrechts in den Art. 43 bis 54 AGBGB (Zivilrecht). Danach ist bei Gehölzen (auch Hecken) bis zu 2 m Höhe ein Mindestabstand zur Grenze von 50 cm einzuhalten. Bei Gehölzen (auch Hecken), die über 2 m hoch werden, gilt ein Mindestabstand von 2 m zu Nachbars Grenze.

Wege und Einfriedungen

Wege erschließen den Garten. Als wichtiges Gestaltungselement fassen sie den Garten ein und tragen zur Schaffung der unterschiedlichsten Gartenbereiche bei. Legen Sie die Wege nicht mitten durch den Garten, denn dadurch teilen Sie den Gartenraum statt ihn zu verbinden. Indem Sie die Wege an den Rand verlegen oder damit z.B. Staudenbeete einfassen, fassen Sie den Garten ein und geben den verschiedenen Bereichen Raum.
Zum Schutz des Grundwassers sollten Sie so wenig wie möglich versiegeln. Ein versickerungsfähiger Boden trägt zur Neubildung des Grundwassers bei. Verwenden Sie sickerfähige Beläge wie Rasenpflaster, denn nur mit Pflanzenbewuchs bleibt eine Pflasterfläche langfristig wasserdurchlässig.
An der Grundstücksgrenze zum Nachbarn kann durchaus ein grüner Maschendraht-zaun stehen, der, beidseitig eingewachsen, kaum noch wahrgenommen wird. Die Straßenseite hingegen verlangt eher nach einem sichtbaren, wahrnehmbaren Zaun. Hier bietet sich z.B. ein Holzzaun an. Dem Dorfcharakter entsprechen z.B. die Halbrundhölzer, während im städtischen Bereich durchaus auch Profillatten Verwendung finden können. Verstecken Sie sich aber nicht hinter hohen Mauern, da diese für Pflanzen und Tiere eine unüberwindbare Barriere darstellen.
Nicht vergessen: Zur Zaunhöhe kann es in bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplänen oder entsprechenden Ortssatzungen Aussagen geben.

Wasser im Garten

Wasser belebt und zwar in jeder Hinsicht. Es sollte in keinem Garten fehlen. Ob Sie einen sprudelnden Brunnen im Innenhof oder eine Vogeltränke an der Terrasse aufstellen, einen Gartenteich anlegen, auf dessen spiegelnder Oberfläche prachtvolle Seerosen schwimmen oder bei vorhandenen Höhenunterschieden einen plätschernden Bach anlegen, der in einen stillen Teich mündet, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und nach Ihren persönlichen Wünschen. Für diese Wasseranlagen und natürlich für die Gartenbewässerung verwendet man am besten Dachwasser, das Sie in einer Regenwassertonne oder Zisterne sammeln können.

Garten im Dorf

Gartenkultur hat eine sehr lange, alte Tradition. Aus den Bauerngärten haben sich unsere heutigen, modernen Gärten entwickelt. Daher sollte in einem solch sensiblen Bereich darauf
geachtet werden, dass die Pflanzen und Materialien an diesen Ursprung knüpfen. Schön ist es, wenn solche Gärten transparent sind, d.h. nicht rundherum mit einer dichten Hecke
abgeschlossen sind. Dadurch prägen sie das Ortsbild weithin mit.

Städtischer Garten

Im Siedlungsbereich mit dichter Bebauung fallen die Vorgärten meist recht schmal aus und können oft nicht recht genutzt werden. Da sie ein Teil des Straßenraumes sind, prägen sie somit ganz wesentlich das Ortsbild mit. Solche gut bepflanzten Vorgärten werten ohne Umzäunung den Straßenbereich ganz erheblich auf und wirken als öffentliches Grün. Schmale Gärten können mit geschnittenen Hecken (z.B. Hainbuche, Rotbuche, Feldahorn, Kornelkirsche, Liguster, Eibe) platzsparend eingefasst werden. Auch kleinkronige Bäume wie Hauspflaume, Mehlbeere, Rotdorn, Apfeldorn, Pflaumendorn und Obstbäume können hier Verwendung finden.

Pflanzungen an Stadt- und Ortsrand

Nur durch eine entsprechende Bepflanzung ist es möglich, eine Siedlung harmonisch in die umliegende Landschaft einzubetten. Großzügige Pflanzungen aus heimischen, bodenständigen Sträuchern und Bäumen, die in der Art und Höhe variieren, sollten hier den Stadt- bzw. Ortsrand abrunden und die Gebäude in die freie Landschaft einfügen. Ein kurzgeschorener englischer Rasen ohne Gehölze wäre hier fehl am Platze.

Arbeiten vor und während der Baumaßnahme

Stehen auf dem zu bebauenden Grundstück bereits erhaltenswerte Gehölzbestände, so gilt es, diese insgesamt, sprich mit Wurzel- und Kronenbereich, während der Bauarbeiten mit einem stabilen Zaun zu schützen.
Der ausgehobene Oberboden kann zu einer Miete aufgeschüttet werden, die man am besten mit Gründüngungspflanzen (z.B. Ackersenf, Bienenweide, Lupine usw.) ansät, um den
wertvollen Mutterboden zu erhalten, der für das zukünftige Gedeihen Ihrer Gartenpflanzen unerlässlich ist.

Bitte beachten Sie

Weiter wertvolle Hinweise erteilen die Gartenbauvereine, die Gartenarchitekten, die Gartenund Landschaftsbauer, Markenbaumschulen und Staudenbetriebe sowie die Kreisfachberatung für Gartenkultur- und Landschaftspflege und die Naturschutzbeauftragten im Landratsamt.

Ansprechpartner im Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde)

zuständig für Innenbereich und überplante Gebiete, sämtliche Baumfällungen im Landkreis

Herr Jürgen Ehrhardt

501 C SBT

Fachbereich 50 Umweltschutz

Fachberater für Gartenkultur und Landespflege

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77372

Fax: 08151 148-11372

E-Mail

Zimmer: OG.236


zuständig für Außenbereich u. Abgabe von Stellungnahmen zur Bauleitplanungin den Gemeindebereichen Feldafing, Gauting, Gilching, Krailling, Pöcking, Starnberg, Tutzing

Frau Schlageter

501 B SBT

Fachbereich 50 Umweltschutz

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77849

Fax: 08151 148-11849

E-Mail: lea.schlageter@LRA-starnberg.de

Zimmer: OG.236


zuständig für Außenbereich und Abgabe von Stellungnahmen zur Bauleitplanung in den Gemeindebereichen Andechs, Berg, Herrsching, Inning, Seefeld, Weßling, Wörthsee

Frau Madeker

501 A SBT

Fachbereich 50 Umweltschutz

Biberberaterin

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77502

Fax: 08151 148-11502

E-Mail: ursula.madeker@LRA-starnberg.de

Zimmer: OG.276


Zuständige Stelle

Bauwesen - Verwaltung - Technik
Fachbereich 40

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77450
08151 148-531
bauwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/40
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr