Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
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Kontakt (Geschäftsstelle)
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Aufgaben
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Ziel
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Kaufpreissammlung
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Bodenrichtwert-Liste
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Immobilienmarktbericht
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Verkehrswertgutachten
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Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke
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Gebühren
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Formblätter
Der Gutachterausschuss schafft durch seine Tätigkeit auf dem Grundstücksmarkt eine Transparenz, die für die Öffentlichkeit, als auch für am Immobilienmarkt tätige Personen wichtig ist.
Hierzu tragen vor allem die Kaufpreissammlung, sowie die Veröffentlichung der Bodenrichtwert-Liste und des Immobilien-Marktberichts bei.
Seit dem 01.02.2012 dürfen von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nur noch verbindliche schriftliche (gebührenpflichtige) Auskünfte zu den festgestellten Bodenrichtwerten (z.B. Wohn-/Gewerbebauland, land-/forstwirtschaftliche Grundstücke, usw.) erteilt werden.
Beim Bürgerservice des Landratsamtes Starnberg (Telefon: 08151 / 148 148) erhalten Sie seither unverbindliche telefonische (kostenfreie) Auskünfte zum derzeit aktuellen Stichtag.
Wir bitten zu beachten, dass diese Serviceleistung lediglich für die Bodenrichtwerte von Wohn-/Gewerbebauland möglich ist!
Anträge für die verbindliche Auskunft finden Sie unter Formblätter.
Wichtig:
Seit dem 1. November 2018 müssen E-Mails mit schützenwertem und vertraulichem Inhalt aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in verschlüsselter Form versandt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: