Wohnungsbau im Landkreis Starnberg
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Der Verband Wohnen im Landkreis Starnberg errichtet, bewirtschaftet und verwaltet Wohnungen. Außerdem hat er die Aufgabe im Einvernehmen mit den Mitgliedsgemeinden Grundeigentum zu erwerben, Erbbaurechte zu bestellen sowie Grundstücke zu erschließen, zu veräußern, zu vermitteln und zu tauschen.
Der Wohnungsbau wird von ihm so geplant und gestaltet, dass mit dessen Durchführung zugleich die wirtschaftliche Entwicklung des Ladkreises in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden gefördert wird. Der Verband Wohnen erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnabsicht.
Der Verband Wohnen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Verbandsmitglieder sind der Landkreis Starnberg und die Gemeinden des Landkreises Starnberg. Der räumliche Wirkungsbereich umfasst den Landkreis Starnberg.