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Informationen zu Kopflausbefall



Ein Befall mit Kopfläusen lässt nicht auf mangelnde persönliche Hygiene schließen, denn auch auf einem einwandfrei gepflegtem Kopf können sich Läuse vermehren.
Kopfläuse haben als potentielle Überträger von Krankheitserregern in unseren Breiten keine Bedeutung.


Was verursacht die Erkrankung?

Die Kopflaus (Pediculus humanus capitis) ist ein etwa 2 – 3 mm langes flügelloses Insekt, das als Parasit ausschließlich am Menschen und dort fast nur auf der Kopfhaut vorkommt. Die Eier (Nissen) sind bis zu 1 mm große weiße Verdickungen, die vom Kopflausweibchen perlschnurartig mit einem widerstandsfähigen Klebesekret meistens an die Haarbasis geklebt werden. Die Nissen lassen sich im Gegensatz zu Schuppen durch gewöhnliche Kämme nicht abstreifen und durch einfache Kopfwäsche nicht entfernen. Aus den Eiern schlüpfen nach 7 – 10 Tagen Larven, die nach weiteren 7 – 10 Tagen geschlechtsreif werden und selbst wieder Eier legen. Getrennt vom Wirt können sie bis zu 3 Tage überleben.

Welche Symptome können auftreten?

Die beim Blutsaugen der Laus in die Haut eindringenden Speicheldrüsensekrete verursachen Juckreiz. Kratzwunden an den Schläfen, Ohren und in der Nackengegend können deshalb auf Kopflausbefall hindeuten. In die Kratzwunden können Eitererreger und Schmutz eindringen und lokale Infektionen verursachen.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich direkt von Mensch zu Mensch, indem bei engem Kontakt Kopfläuse von einem Kopf auf den anderen wandern. Die Übertragung kann auch durch Vertauschen von Kopfbedeckungen, gemeinsam benutzte Kopfkissen, Kämme oder Haarbürsten erfolgen. Läuse springen nicht und legen außerhalb des Kopfes keine größeren Strecken zurück.

Ansteckungsfähigkeit ist gegeben, solange die Betroffenen mit geschlechtsreifen Läusen befallen und noch nicht adäquat behandelt sind. Werden Nissen nahe der Kopfhaut festgestellt, bedeutet dies eine später mögliche Ansteckungsgefahr (nach 2–3 Wochen). Ohne Wiederholungsbehandlung mit einem zur Tilgung des Kopflausbefalls geeigneten Mittels kann die Ansteckungsfähigkeit nach kurzer Unterbrechung weiterbestehen.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Eine Inkubationszeit im üblichen Sinn existiert nicht (Vermehrung im Kopfhaar nach ca. 3 Wochen).

Welche Therapien gibt es?

Der Nachweis von Läusen, Laven oder der Nachweis von Nissen, die weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, stellt immer einen behandlungsbedürftigen Befund dar.

Eine optimale Behandlung besteht in der Kombination chemischer und mechanischer Wirkprinzipien:

Spezielle Läusepräparate müssen genau entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden. Die Entfernung der klebrigen Nissen nach Behandlung mit einem Läusemittel erfordert höchste Sorgfalt. Da Kopflausmittel nicht zuverlässig alle Eier abtöten und in Abhängigkeit vom Mittel und dessen Anwendung Larven nach der Erstbehandlung nachschlüpfen können, muss innerhalb eines engen Zeitfensters unbedingt eine Wiederholungsbehandlung mit dem Kopflausmittel durchgeführt werden (optimal an Tag 9 oder 10).

Es wird empfohlen, das mit Wasser und einer Haarpflegespülung angefeuchtete Haar mittels eines Läusekamms zu untersuchen. Dies sind spezielle Kämme, deren Zinken nicht mehr als 0,2 mm voneinander entfernt und wenig elastisch sind, so dass die Läuse oder Nissen besser erfasst werden. Zum Auffinden der Läuse muss das Haar systematisch Strähne für Strähne gekämmt werden, bis die Haarpflegespülung ausgekämmt ist (Reste werden ausgespült). Der Kamm sollte so geführt werden, dass er von der Kopfhaut aus fest zu den Haarspitzen heruntergezogen wird. Nach jedem Kämmen sollte der Kamm sorgfältig auf Läuse untersucht werden (Abstreifen auf einem hellen Handtuch ist günstig), evtl. gefundene Läuse müssen beseitigt werden. Sofern sich Nissen nicht anders entfernen lassen, ist die einfachste Methode, diese mit den Fingernägeln vom Haar abzuziehen und zu beseitigen.

Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollten in heißer Seifenlösung gereinigt werden. Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollten nach der Behandlung gewechselt und bei mindestens 60°C gewaschen werden. Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollten für 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden, falls sie nicht gewaschen werden können.

Ferner sollten in Schlaf- und Aufenthaltsräumen Böden, Polstermöbel, Kuschelecken u.ä. mit einem Staubsauger gründlich gereinigt werden, ggf. auch textile Kopfstützen im Auto (mit anschließendem Wechsel des Staubsaugerbeutels).

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Bei gutem Tageslicht sollte das Kopfhaar systematisch Strähne für Strähne nach Läusen und Nissen abgesucht und auf Juckreiz und Entzündungszeichen im Bereich der Kopfhaut geachtet werden. Eine laufende Kontrolle des Haares ist erforderlich. Während der ersten 2 Wochen wird eine tägliche Kontrolle, anschließend für weitere 6 Wochen mindestens 1 Kontrolle pro Woche empfohlen.

Mögliche Fehler in der Behandlung, die das Überleben nicht nur von Eiern, sondern auch von Larven oder Läusen begünstigen, sind:

  • zu kurze Einwirkzeiten,
  • zu sparsames Ausbringen des Mittels,
  • eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels,
  • eine zu starke Verdünnung des Mittels in triefend nassem Haar,
  • das Unterlassen der Wiederholungsbehandlung!

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Es besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht gemäß IfSG.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Personen, die von Läusen befallen sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen bis eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist.

Erziehungsberechtigte sind gemäß § 34Abs.5 IfSG verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen.

Die Wiederzulassung ist nach der sachgerechten Anwendung eines zur Tilgung des Kopflausbefalls geeigneten Mittels (siehe Therapien und Verhaltensmaßnahmen), ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen des Haars mit einem Läusekamm, möglich. Das Komplettieren der empfohlenen Behandlung (nasses Auskämmen und Zweitbehandlung) wird vorausgesetzt.

Die Erziehungsberechtigten müssen die sachgerechte Durchführung der Behandlung gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung bestätigen.

Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen Kopflausbefall haben.

Die Erziehungsberechtigten der betroffenen Gruppe / Klasse sollten über das Auftreten von Kopflausbefall informiert werden.

Bei Läusebefall sollte das Kopfhaar von engen Kontaktpersonen (Familienmitglieder, Spielkameraden) kontrolliert und möglichst synchron behandelt werden.

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach §42 IfSG keine speziellen Regelungen.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Eine spezifische Prophylaxe ist nicht bekannt.

Kann man mehrmals erkranken?

Ja

Was ist sonst noch wichtig?

Eier werden häufiger als Läuse nachgewiesen, hier muss jedoch zwischen entwicklungsfähigen und abgestorbenen Eiern bzw. leeren Eihüllen unterschieden werden.

Entwicklungsfähige Eier sind im Haar durch ihre gelbliche bis mittelbräunliche, ggf. leicht gräuliche Färbung, schwerer zu finden. Sie haften am Haar meist nahe der Kopfhaut. Besonders gut sind die Eier der Läuse hinter den Ohren sowie in der Schläfen- und Nackengegend zu entdecken. Sie unterscheiden sich von Kopfschuppen oder Haarspraypartikeln dadurch, dass sie sehr fest am Haar haften und nicht abgestreift werden können.

Die auffälligeren weißlichen bis perlmuttartig schimmernden leeren Eihüllen sind leichter zu entdecken. Da Kopfläuse ihre Eier 1–2 mm entfernt von der Kopfhaut ablegen, die Larven nach 6–10 Tagen schlüpfen und das Haar etwa 10 mm im Monat wächst, sind Eihüllen, die weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, in der Regel leer.


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Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34


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