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Formen der Vollzeitpflege



Vollzeitpflege

Das Kind lebt in der Pflegefamilie und hat hier seinen Lebensmittelpunkt. Es gibt Pflegeverhältnisse über einen längeren Zeitraum mit einer Rückkehroption in den elterlichen Haushalt und Pflegeverhältnisse, die voraussichtlich auf Dauer, d. h. bis zur Volljährigkeit bzw. Verselbstständigung angelegt sind.

Wochenpflege

Eine Form der Vollzeitpflege, bei der das Pflegekind das Pflegekind nur an fünf oder sechs Tagen pro Woche in der Pflegefamilie lebt.

Sonderpflege

Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen und für junge Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand kommen besonders qualifizierte, erfahrene und fortgebildete Pflegefamilien in Betracht.

Bereitschaftspflege

Manchmal ist es notwendig, dass ein Kind sehr kurzfristig oder sofort für eine befristete Zeit (für wenige Tage bis zu einigen Wochen) in einer Pflegefamilie untergebracht wird. Das kann z. B. bei familiären Krisensituationen oder ausgeprägten Konflikten innerhalb der Familie notwendig werden. Hintergrund können auch ein Krankenhausaufenthalt, die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation oder die Inhaftierung der Eltern sein. Die Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie dauert so lange, bis geklärt ist, ob das Kind in die eigene Familie zurückkehren kann oder eine andere dauerhafte Unterbringung und/oder Betreuung/Unterstützung gefunden ist. Die Bereitschaftspflege dient dazu, dem Kind in dieser Zeit eine sichere Lebenssituation zu bieten.

   

Zuständige Stelle

Allgemeiner Sozialer Dienst
Team 232

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77271
08151 148-11535
fachbereich23@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/232

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
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