Fachberatung / Fachaufsicht für Kindertagesstätten
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Aufsicht über die Kindertagesbetreuungs-Einrichtungen
Beratung bei Baumaßnahmen, bei Änderung des Betreuungsangebotes und Information über rechtliche Vorgaben und finanzielle Fördermöglichkeiten.
Jede Einrichtung, die regelmäßig Kinder an mindestens 3 Tagen wöchentlich und mindestens 3 Stunden täglich betreut (Krippe, Kindergarten, Hort), benötigt eine Betriebserlaubnis oder Anerkennung. Die Aufsichtbehörde erteilt diese Betriebserlaubnis oder Anerkennung und prüft, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Eltern erhalten Auskunft zu Fragen bzgl. der Kindertageseinrichtungen wie Ablauf einer Elternbeiratswahl und Höchstgruppenstärke.
Ansprechpartner:
231.9 SB
Team 231 Ambulante Hilfen
Moosstraße 18 b
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-404
Fax: 08151 148-11404
E-Mail: christa.wenisch@LRA-starnberg.de
Raum: 111
231.8 SB
Team 231 Ambulante Hilfen
Moosstraße 18 b
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-546
Fax: 08151 148-11546
E-Mail: johanna.ebbinghaus@LRA-starnberg.de
Raum: 111
Rechtliche Grundlagen für Kindertageseinrichtungen
Rechtliche Grundlagen zu Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen:
» Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz: http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/index.htm
Das Bayerische Kinderbildungsund -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG): http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/download/baykibig.pdf
Service für Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Anforderungen und Aufgaben, die an die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen gestellt werden, sind in den letzten Jahren immer komplexer und vielfältiger geworden. Mit unserer Broschüre Fachdienste für Kindergärten im Landkreis Starnberg - Wenn ich an meine Grenzen komme...
[PDF, 595 kB]
bieten wir dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen Unterstützung und Hilfestellungen an.
Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung gem. § 45 SGB VIII
[PDF, 283 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Antrag auf Personalzustimmung gem. § 16 AVBayKiBiG (Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes)
[PDF, 122 kB » Formulardaten und Datenschutz]