Seiteninhalt

13. Ferienpass für Kinder und Jugendliche



13.1    Zweck der Förderung
Durch die Bereitstellung und Förderung des Münchner Ferienpasses und des Münchner Familienpasses der Stadt München soll das Freizeitangebot im Landkreis für Kinder und Jugendliche sowie Familien verbessert werden.

13.2    Gegenstand der Förderung
Der in den Ferien bereitgestellte Ferienpass der Stadt München und der Familienpass der Stadt München werden zu den gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt wie in der Landeshauptstadt München.

13.3    Verfahren
Der Ferienpass und der Familienpass der Stadt München können direkt bei der Landeshauptstadt München (online oder Verkuafsstellen) sowie in den Verkaufsstellen im Landkreis Starnberg unter Beachtung der Ausstellungsrichtlinien erworben werden.

Zuständige Stelle

Jugendarbeit
Team 236

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77378
08151 148-11378
jas@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.jugend-starnberg.de/

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr