13. Ferienpass für Kinder und Jugendliche
13.1 Zweck der Förderung
Durch die Bereitstellung und Förderung des Münchner Ferienpasses und des Münchner Familienpasses der Stadt München soll das Freizeitangebot im Landkreis für Kinder und Jugendliche sowie Familien verbessert werden.
13.2 Gegenstand der Förderung
Der in den Ferien bereitgestellte Ferienpass der Stadt München und der Familienpass der Stadt München werden zu den gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt wie in der Landeshauptstadt München.
13.3 Verfahren
Der Ferienpass und der Familienpass der Stadt München können direkt bei der Landeshauptstadt München (online oder Verkuafsstellen) sowie in den Verkaufsstellen im Landkreis Starnberg unter Beachtung der Ausstellungsrichtlinien erworben werden.