Unterhaltsvorschussleistungen
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
» Detaillierte inhaltliche Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie auf den Internet-Seiten des Bayerischen Landesjugendamtes sowie der Initiative Eltern im Netz
- weitere Informationen zum Thema
- Format: PDF, 589 kB
- zuständige Stelle: Team 235 Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss
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Diese Datei wird von folgender externen Stelle bereitgestellt:
Regierung von Oberbayern - Formular-Link: form00419
- Formulardaten und Hinweise zum Datenschutz