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Das Landrats-Amt Starnberg in Leichter Sprache



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Diese Internet-Seite gehört dem Landrats-Amt Starnberg.

Das Landrats-Amt Starnberg
ist zuständig für den ganzen Landkreis Starnberg.Behörde

         Das heißt:

         Das Landrats-Amt Starnberg
         ist zuständig für die Stadt Starnberg.

Und für alle Gemeinden im Landkreis Starnberg.

Das Landrats-Amt Starnberg hat verschiedene Aufgaben.Gesetzbuch

Das Landrats-Amt Starnberg setzt zum Beispiel Gesetze um.

Und das Landrats-Amt Starnberg setzt Beschlüsse um.

Diese Gesetze und Beschlüsse

gelten für den Landkreis Starnberg.

 

Das Landrats-Amt Starnberg will das Leben für alleLeute
 im Landkreis Starnberg immer besser machen.

Deshalb ist das Landrats-Amt ein Ansprech-Partner
für die Menschen im Landkreis Starnberg.

Dabei ist das Landrats-Amt Starnberg immer
freundlich zu allen Menschen im Landkreis Starnberg.

 

 

Wir erklären in Leichter Sprache:

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Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr