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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 42
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77725
Fax: 08151 148-11524
E-Mail: wohnraumfoerderung@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/42
Zimmer: OG.295
Fachbereich 42 Wohnraumförderung
Strandbadstr. 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77247
Fax: 08151 148-11524
E-Mail: karin.klusch@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.295
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Stand: 16.11.2020
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg):
- Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sie können die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung online beantragen. Es ist eine Anmeldung über die BayernID oder das ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich.