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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Rechtsreferendare; Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Geschäftsbereich 2 Kommunale und Soziale Angelegenheiten
Geschäftsbereichsleiter
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77261
Fax: 08151 148-11299
E-Mail: gbl-2@lra-starnberg.de
Zimmer: OG.181
Geschäftsbereich 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheits- und Veterinärwesen
Geschäftsbereichsleiterin
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77338
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: EG.177
Kommunale und Soziale Angelegenheiten
Geschäftsbereich 2
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77238
Fax: 08151 148-11539
E-Mail: soziales@LRA-starnberg.de
Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
Internet: https://www.lk-starnberg.de/GB2
Zimmer: OG.153
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheits- und Veterinärwesen
Geschäftsbereich 3
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77338
Fax: 08151 148-11424
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/gb3
Zimmer: EG.177
Es besteht die Möglichkeit, die praktische Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung für eine Zeit von bis zu zwei Monaten bei einem Verwaltungsgericht zu absolvieren. Darüber hinaus können im Rahmen des dreimonatigen Pflichtwahlpraktikums Einblicke in die praktische Arbeit einer Verwaltungsbehörde oder eines Verwaltungsgerichts gewonnen werden. Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bietet einige wenige Plätze für das Pflichtwahlpraktikum im Berufsfeld 2 - Verwaltung an.
Die Ausbildung im öffentlichen Recht hat das Ziel, die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen rechtsberatenden Praxis sowie des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes vertraut zu machen.
Die Station soll sie befähigen, normative Regelungen und Verwaltungsvorschriften in ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und europarechtlichen Zusammenhängen zu sehen und das Verständnis für planendes und gestaltendes Verwaltungshandeln wecken.
Rechtsreferendare werden während ihres Ausbildungsaufenthalts in der Regel in verschiedenen Abteilungen oder Sachgebieten der jeweiligen Behörden bzw. in Kammern an den Verwaltungsgerichten eingesetzt. Die Betreuung der Ausbildung erfolgt durch juristische Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte, die über die Befähigung zum Richteramt verfügen, oder Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht.
Voraussetzung für einen praktischen Ausbildungsaufenthalt bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk ist die Zuweisung durch die jeweils zuständige Regierung.
Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks während der Dauer der Verwaltungsstation und des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2 (Verwaltung), 4 (Wirtschaft), 5 (Arbeits- und Sozialrecht) und 7 (Steuerrecht).
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Zuweisung zum Verwaltungsgericht sind ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Regierung und keine entgegenstehenden Belange der Ausbildung.
Stand: 08.06.2020