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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Prüfungswesen; Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 21 Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Fachbereichsleiter
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77283
Fax: 08151 148-11283
E-Mail: thomas.schade@LRA-starnberg.de
Zimmer: EG.112
Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Fachbereich 21
Strandbadstr. 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77770
Fax: 08151 148-11292
E-Mail: rechnungspruefung@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/21
Zimmer: die Sachbearbeitung erfolgt dezentral
Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Bei der Auswahl der Prüfungsgebiete sind Umfang, Schwierigkeit und finanzielle Bedeutung der verschiedenen Prüfungsgebiete zu berücksichtigen. Prüfungsmethode und -umfang sind im Rahmen der einschlägigen Vorschriften dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer überlassen.
Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.
- Art. 106 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 105 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 43 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
- Art. 10 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung - VGemO)
- § 9 Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)
Stand: 22.01.2021