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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Straßenverkehrszählungen; Durchführung
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 30 Verkehrswesen
Fachbereichsleitung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77425
Fax: 08151 148-11425
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.148
Münchener Straße 39
82362 WeilheimTelefon: 0881 990-0
Fax: 0881 990-1100
Internet: www.stbawm.bayern.de/
Fachbereich 30
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77425
Fax: 08151 148-11425
E-Mail: verkehrswesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30
Regelmäßige Straßenverkehrszählung
Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken auf dem qualifizierten Straßennetz finden regelmäßig bundesweite Straßenverkehrszählungen (SVZ) - üblicherweise im Fünfjahres-Turnus - statt. Die Zählungen erstrecken sich neben den Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) in Bayern auch auf die Staatsstraßen sowie den Großteil der Kreisstraßen.
Die Zählungen werden von den folgenden Behörden durchgeführt:
- Autobahndirektionen auf den Bundesautobahnen
- Staatliche Bauämter auf den Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Kreisstraßen in bestimmten Landkreisen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in großen Städten)
- Landratsämter bei den Kreisstraßen
Die Koordination für die Zählung innerhalb von Bayern liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Ergebnisse sind im Internet abrufbar (siehe "Weiterführende Links").
Einzelne große Städte führen zudem eigene regelmäßige Straßenverkehrszählungen durch.
Automatische Straßenverkehrszählung
Zur kontinuierlichen Zählung des Straßenverkehrs sind in Bayern automatische Dauerzählstellen im Einsatz.
Der Großteil befindet sich an Bundesautobahnen und Bundesstraßen, ein kleiner Teil an Staats- und Kreisstraßen. Diese Messgeräte erfassen das Verkehrsgeschehen das ganze Jahr über rund um die Uhr. Die Langzeitdaten der automatischen Dauerzählstellen bilden die Grundlage für die Hochrechnungsfaktoren der manuellen Straßenverkehrszählung.
Die Dauerzählstellen werden auf den Autobahnen von den Autobahndirektionen und auf den Bundes-, Staats- sowie Kreisstraßen von den Staatlichen Bauämtern betreut. Die Ergebnisse der automatischen Straßenverkehrszählung sind im Internet abrufbar (siehe "Weiterführende Links").
Sonderzählungen des Straßenverkehrs
Für verschiedenartige Anlässe (z.B. Straßenplanung, Verkehrsuntersuchungen) werden von den Straßenbaulastträgern oder den Städten und Gemeinden (zusätzliche) Sonderzählungen des Straßenverkehrs durchgeführt. Folgende Behörden nehmen die Aufgaben der Straßenbaulast auf den einzelnen Straßen wahr:
- Autobahndirektionen auf den Bundesautobahnen
- Staatliche Bauämter auf den Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Kreisstraßen in bestimmten Landkreisen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in großen Städten)
- Landratsämter bei den Kreisstraßen
- Städte und Gemeinden bei den Gemeindestraßen sowie große Städte bei den Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen
Stand: 10.01.2019