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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77336 (zentrale Rufnummer)
Fax: 08151 148-11336
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: EG.183
Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77336 (zentrale Rufnummer)
Fax: 08151 148-11336
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Zimmer: EG.183
Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Team 312
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77336
E-Mail: abh-einreise@LRA-starnberg.de
Fax: 08151 148-11336
E-Mail: staatsangehoerigkeit@lra-starnberg.de
Fax: 08151 148-11332
(Staatsangehörigkeit)
Internet: https://www.lk-starnberg.de/312
Zimmer: Anmeldung im InfoPoint 31, Raum: EG.183
(Anmeldung)
Deutschen kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden, mit dem der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich festgestellt wird.
Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Früher verbreitete besondere Verfahrensvorschriften, die ausdrücklich die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises vorsahen, sind inzwischen weitgehend aufgehoben.
Bei Zweifeln an der deutschen Staatsangehörigkeit, wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verbindlich gegenüber allen Behörden das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt.
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / Negativbescheinigung ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen.
Im Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde / Negativbescheinigung sind die persönlichen Daten des Antragstellers darzulegen und die Urkunden oder sonstigen Beweismittel beizugeben, mit denen der Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegt werden können.
Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen. Sie ist maßgeblich davon beeinflusst, inwiefern Sie die Staatsangehörigkeitsbehörde im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht unterstützen sowie der Aussagekraft der beigefügten Unterlagen. Erhebliche Verzögerungen können sich ergeben, wenn Anfragen in alten Registern erforderlich werden.
Stand: 04.01.2021