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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Team 311 Aufenthalt
Stellvertretende Teamleitung, Hauptsachbearbeitung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77374 (zentrale Rufnummer)
Fax: 08151 148-11374
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: EG.183
Team 311
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77374
Fax: 08151 148-11374
E-Mail: abh-aufenthalt@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/311
Zimmer: Anmeldung im InfoPoint 31, Raum: EG.183
(Anmeldung)
Einem ausländischen Studierenden kann zum Zwecke des Studiums an einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen, ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium reicht somit nicht aus.
Die Erteilung Aufenthaltserlaubnis ist rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.
Stand: 12.10.2020