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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung
Team 341 Gewerbe, Jagd, Gesundheit
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77340
Fax: 08151 148-11340
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: EG.173
Team 341
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77405
Fax: 08151 148-11597
E-Mail: gewerbe@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/341
Zimmer: EG.170
Überwachung
Der Revierinhaber ist verpflichtet, den Abschussplan für Schalenwild zu erfüllen. Seine Erfüllung wird insbesondere durch die Führung einer Streckenliste und deren Vorlage bei der Jagdbehörde und den körperlichen Nachweis durch Vorzeigen des gesamten Wildkörpers oder von Teilen desselben überwacht und kann notfalls erzwungen werden.
Hegeschau
Zur Überwachung der Durchführung der Abschusspläne und zur Erhebung bestimmter Daten finden jährlich öffentliche Hegeschauen statt.
Die Hegeschauen haben die Aufgabe, Informationen zu vermitteln, insbesondere über
- die Entwickelung der Wildschadenssituation und der Waldverjüngung unter Berücksichtigung der Gutachten der Forstbehörden zum Zustand der Vegetation,
- die Erfüllung der Abschusspläne, die körperliche Verfassung des Wildes und die strukturelle Entwicklung der Wildbestände unter Berücksichtigung des Kopfschmucks des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes,
- die Bestandsentwicklung der nichtabschussplanpflichtigen Wildarten und
- die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der freilebenden Tierwelt.
Die Revierinhaber sind verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes vorzulegen. Die Durchführung der öffentlichen Hegeschau obliegt den anerkannten Vereinigungen der Jäger. Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben obliegt der Jagdbehörde.
Stand: 01.12.2019