Unsere Verwaltungsdienstleistungen » von A bis Z
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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Infektionskrankheiten; Meldung
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Team 341 Gewerbe, Jagd, Gesundheit
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77466
Fax: 08151 148-11466
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: EG.180
Fachbereich 32
Dampfschiffstraße 2 a
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77900
Fax: 08151 148-11999
E-Mail: gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/32
Team 341
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77405
Fax: 08151 148-11597
E-Mail: gewerbe@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/341
Zimmer: EG.170
Zur Meldung verpflichtete Personen müssen den Meldebogen oder eine elektronische Meldung der Gesundheitsämter oder des RKI ausfüllen und – je nach Erkrankung – an das zuständige Gesundheitsamt bzw. das RKI übermitteln.
Das Gesundheitsamt meldet bestimmte Daten weiter an das LGL, welches diese wiederum an das RKI übermittelt.
Corona-Virus
Meldepflichtig sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19 sowie der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Meldepflichtig ist zudem auch die Aufnahme einer Person in ein Krankenhaus in Zusammenhang mit COVID-19.
- Die Meldung an das Gesundheitsamt bei positivem PCR-Testergebnis wird durch das Labor übernommen.
- Ein positiver Antigen-Schnelltest muss von der Person, die diese Tests bei anderen Personen vornimmt (z.B. in einem Testzentrum), an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
- Ein positiver Selbsttest muss nicht an das Gesundheitsamt gemeldet werden, sollte aber in jedem Fall von einer PCR-Testung gefolgt werden, um das positive Ergebnis des Selbsttests zu bestätigen. Da Ansteckungsverdacht besteht, sollten Kontakte zu anderen Menschen bis auf Weiteres so weit wie möglich vermieden werden.
- Infektionskrankheiten A-Z
- Hinweise zur Umsetzung der Meldepflicht bei Aufnahme einer Person in ein Krankenhaus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19
Was ist alles meldepflichtig? Wie funktioniert der Meldeweg und welche Informationen zu den Erkrankten werden ans RKI übermittelt? Wie erfassen Gesundheitsämter Fälle, Ausbrüche und Infektionsumstände?
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg):
- Corona - Übermittlung negatives Testergebnis
Dieses Formular dient zur Übermittlung eines negativen Testergebnisses bei der Beendigung einer häuslichen Quarantäne/Isolation. - Corona Dashboard Feedbackformular
Fragen und Hinweise zu den Corona Dashboards online einreichen - Corona Selbsttests: Bestellung für Kinderbetreuungseinrichtungen
Ab Mai 2021 muss der Bedarf an Corona-Selbsttests von den Kreisverwaltungsbehörden regelmäßig bei den Kindertageseinrichtungen abgefragt werden. - Corona Selbsttests: Erhebung der Daten zu Berechtigungsscheinen für Selbsttests
Im Rahmen der Bayerischen Teststrategie für Kinder unter sechs Jahren wurden vom Landratsamt Berechtigungsscheine zum Erwerb geeigneter Selbsttests für nicht eingeschulte Kinder ab dem 1. September 2021 über die Apotheken zur Verfügung gestellt. Im Ministerrat des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wird über die Akzeptanz und die Nachfrage nach den Berechtigungsscheinen berichtet. Zu diesem Zweck ist die Datenabfrage erforderlich. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Aktion. - Corona-Testzentrum Starnberg - Terminvereinbarung
Terminvereinbarung online für das Corona-Testzentrum Starnberg - Kontaktformular Corona Hotline
Online-Formular für die Corona-Hotline des Landratsamtes Starnberg - Corona - Anforderung einer Quarantänebescheinigung für Infizierte
Mit diesem Formular können Sie uns informieren, wenn Sie eine Quarantänebescheinigung benötigen. Eine Quarantänebescheinigung wird nur für Personen benötigt, wenn Sie infiziert sind, aber keine Symptome haben. - Corona - Anforderung einer Quarantänebescheinigung für enge Kontaktpersonen
Diese Formular dient zur Anforderung einer Quarantänebescheinigung für enge Kontaktpersonen zu einer infizierten Person. Mit diesem Formular können Sie uns über Ihren Status als enge Kontaktperson informieren. Enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. - Corona - Kindertagesstätten => Meldung positiver Fälle
Diese Formular dient zur Meldung positiver Fälle in Kindertagesstätten. Gemäß § 47 SGB VIII sind bei COVID-19 Vorfällen in Kindertageseinrichtungen Mitteilungen an die Aufsichtsbehörde im Landratsamt Starnberg notwendig.
Stand: 08.10.2019