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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Betreten von Eisflächen
Fachbereich 34 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereichsleiter
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77321
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: EG.170
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 34
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77321
Fax: 08151 148-11630
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/34
Zimmer: EG.173
Beim Betreten von Eisflächen ist folgendes zu beachten:
1. Wer die Eisflächen der allgemein zugänglichen Seen betritt, tut dies auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr.
2. Die Sicherheitsbehörden haben keine Verkehrssicherungspflicht und damit auch keine Verpflichtung zur Überprüfung des Zustandes und der Tragfähigkeit des Eises.
3. Je größer ein See ist, desto schneller kann sich der Zustand und die Tragfähigkeit der Eisdecke ändern.
4. Zu- und Abflüsse von Bächen stellen eine besonders große Gefahrenquelle dar, daher deren Umgriff weiträumig meiden.
5. Mit zunehmender Entfernung vom sicheren Ufer wächst das Risiko bei einem Eisunfall überproportional an.
6. Die Tragfähigkeit des Eises hängt nicht nur von seiner Mächtigkeit ab, sondern auch von den bei der Eisbildung vorherrschenden Wetterphänomenen wie Niederschlag, Wind, Temperatur