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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 40 Bauwesen - Verwaltung - Technik
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77421
Fax: 08151 148-11421
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.222
Fachbereich 40 Bauwesen - Verwaltung - Technik
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77414
Fax: 08151 148-11414
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.221
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
40.1
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77414
Fax: 08151 148-11414
E-Mail: gutachterausschuss@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/40_1
Zimmer: OG.221 / OG. 222
Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.
Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
- Die Gutachterausschüsse in Bayern
- Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS BAYERN)
Über das Bodenrichtwertinformationssystem werden Bodenrichtwerte von einer Vielzahl der Gutachterausschüsse online bereit gestellt. Sie können zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse erworben werden.
- Bodenrichtwerte Bayern
Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Wertermittlung
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg):
- Verkehrswertgutachten - Erstellung online beantragen
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
Stand: 22.07.2020