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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Vorkaufsrecht
Fachbereich 51 Naturschutz und Landschaftspflege
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77375
Fax: 08151 148-11375
E-Mail: sieglinde.schlepp@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.277
Naturschutz und Landschaftspflege
Fachbereich 51
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77464
Fax: 08151 148-11464
E-Mail: naturschutz@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/51
Zimmer: OG.278
Beim gesetzlichen Vorkaufsrecht hat der Staat das Anrecht Grundstücke oder Grundstücksteile zu erwerben, bevor es an Privatpersonen verkauft wird.
Die relevanten Fälle sind in den §§ 24 ff des Baugesetzbuches bzw. § 66 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG - i.V.m. Art. 39 Bayer. Naturschutzgesetz - BayNatSchG -. geregelt.
Sofern Naturschutzbelange betroffen sind ist die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes zuständig.
In allen anderen Fällen ist die örtliche zuständige Gemeindeverwaltung der richtige Ansprechpartner.