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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Vorkaufsrecht
Team 501 Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77375
Fax: 08151 148-11375
E-Mail: sieglinde.schlepp@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.277
Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77464
Fax: 08151 148-11464
E-Mail: naturschutz@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501
Zimmer: OG.278
Beim gesetzlichen Vorkaufsrecht hat der Staat das Anrecht Grundstücke oder Grundstücksteile zu erwerben, bevor es an Privatpersonen verkauft wird.
Die relevanten Fälle sind in den §§ 24 ff des Baugesetzbuches bzw. § 66 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG - i.V.m. Art. 39 Bayer. Naturschutzgesetz - BayNatSchG -. geregelt.
Sofern Naturschutzbelange betroffen sind ist die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes zuständig.
In allen anderen Fällen ist die örtliche zuständige Gemeindeverwaltung der richtige Ansprechpartner.