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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Altlastverdachtsflächen
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77370
Fax: 08151 148-11370
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Zimmer: OG.227
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77731
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.226
Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Team 503
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77409
Telefon: 08151 148-77510
Fax: 08151 148-11409
E-Mail: immissionsschutz@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/503
Zimmer: OG.226
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Stand: 23.09.2020