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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Natur und Landschaft; Beantragung eines Eingriffs
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 51 Naturschutz
Fachbereichsleiterin
Strandbadstraße 2
82319 Starnbergin Karte anzeigen
Telefon: 08151 148-77371
Zimmer: OG.278
Fachbereich 51
Strandbadstraße 2
82319 Starnbergin Karte anzeigen
Telefon: 08151 148-77464
Fax: 08151 148-11464
E-Mail: naturschutz@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/51
Zimmer: OG.278
Viele Maßnahmen sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Soweit diese Maßnahmen einer behördlichen Gestattung oder Anzeige bedürfen, ist ihre Zulässigkeit im Rahmen der Eingriffsregelung zu überprüfen. Bedarf die Maßnahme keiner behördlichen Gestattung oder Anzeige, kann sie gegebenenfalls untersagt werden, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht kompensierbar sind.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg):
- Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Gestattung für eine Auffüllung/Abgrabung
Hier können Sie eine Auffüllung/Abgrabung, die einer naturschutzrechtlichen Gestattung bedarf, online beantragen. Bitte beachten: Mit der Auffüllung/Abgrabung darf erst nach Erteilung einer naturschutzrechtlichen Gestattung begonnen werden.
Stand: 05.09.2019