Meldung eines fehlenden OZG-Angebotes

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Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund und Länder bestimmte Verwaltungsleistungen digital anzubieten, an Nutzerkonten anzubinden (in Bayern: BayernID) und über die Landesportale (in Bayern: BayernPortal) deutschlandweit im Portalverbund verfügbar zu machen. Im Rahmen des „Digitalisierungsprogramms Föderal“ werden im sog. OZG-Umsetzungskatalog knapp 600 OZG-Leistungen in Lebens- bzw. Unternehmenslagen gebündelt und 14 Themenfeldern zugeordnet. Zentraler Ansatz hierbei ist, über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg zusammenzuarbeiten.

Vermissen Sie eine Online-Anwendung aus dem OZG-Katalog ? 
In diesem Fall können Sie uns das gerne mit diesem Formular mitteilen. Wir klären dann, bis wann der fehlende Online-Dienst ergänzt werden kann.

Wie möchten Sie dieses Formular einreichen ?

Sie können dieses Formular ohne Unterschrift rechtswirksam elektronisch einreichen.
Dennoch ist es auch möglich das Bürgerkonto zu verwenden. Dadurch werden Ihre Konto-Daten automatisch im Formular übernommen.


Dieses Formular kann nur mit einer elektronischen oder handschriftlichen Unterschrift rechtswirksam eingereicht werden.

Erforderliches Vertrauensniveau:
um dieses Formular rechtswirksam einzureichen, ist kein Bürgerkonto-Login erforderlich

Erforderliches Vertrauensniveau:
um dieses Formular rechtswirksam einzureichen, ist ein Bürgerkonto-Login erforderlich

Erforderliches Vertrauensniveau:
um dieses Formular rechtswirksam einzureichen, ist eine Authentifizierung mit ELSTER erforderlich.

Erforderliches Vertrauensniveau:
um dieses Formular rechtswirksam einzureichen, ist eine Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel erforderlich

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Ihre Kontaktdaten brauchen Sie nur angeben, wenn wir Sie benachrichtigen sollen, sobald das betreffende OZG-Angebot verfügbar ist.

 

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