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FAQs zu Freizeit und Erholung



Darf ich im Landkreis Starnberg Mountainbiken?

Ja, Sie dürfen Mountainbiken, allerdings nur auf geeigneten Wegen.

Was sind geeignete Wege zum Radfahren und Mountainbiken?

„Geeignete Wege“ sind Wege, die

  • speziell und erkennbar zum Verkehr (Radl- /Wanderwege) oder zur Bewirtschaftung des Waldes angelegt wurden
  • und an ein Verkehrs- und Straßennetz angebunden sind
  • und in der Regel einen mehr oder weniger gleichbreiten Oberflächen-Belag oder Befestigung aus Schotter, Kies, Splitt oder seltener Plattenbeläge oder Asphaltbelag aufweisen.

Trampelpfade sind keine geeigneten Wege!

Was muss ich beim Mountainbiken beachten?

  • Zum Schutz der Natur ist das Radfahren und Mountainbiken nur auf geeigneten Wegen erlaubt. Bitte verlassen Sie diese Wege nicht!
  • Bitte fahren Sie nur tagsüber, um Wildtiere nachts und in der Dämmerung nicht zu stören!
  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und andere Erholungsnutzer! Fußgängern gebührt der Vorrang!
  • Bitte befolgen Sie Hinweisschilder und Wegsperrungen!
  • Bitte beachten Sie in Schutzgebieten (Natura 2000 Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile) die jeweiligen Bestimmungen der Schutzgebietsverordnungen! Alle Schutzgebietsverordnungenim Landkreis Starnberg können über die Website des Landratsamtes herunter geladen werden.

Gibt es im Landkreis Mountainbike Parks oder Dirt Bike Anlagen?

Ja, es gibt eine Dirt Bike Anlage in Söcking.

Das eigenhändige Anlegen von Dirt Bike Anlagen bzw. Geländeparcours im Wald ist  unzulässig und stellt im Wesentlichen eine Sachbeschädigung bzw. Ordnungswidrigkeit dar!

Wo finde ich Infos zum Radfahren im Landkreis? Gibt es eine Radlkarte?

Weitere Informationen zum Thema Radfahren und eine Karte mit dem gesamten Freizeitradwegenetz des Landkreises finden Sie hier.

Auf meinem Waldgrundstück fahren Mountainbiker querfeldein, was kann ich tun?

Wir stellen Ihnen Schilder zur Verfügung, die Sie auf Ihrem Waldgrundstück aufstellen können.
Diese können Sie hier downloaden:


Schild1          

Schild2

Wir bitten Sie darum mit diesen Schildern sparsam umzugehen und diese nur an besonders kritischen Stellen aufzustellen!

Auf meinem Waldgrundstück werden Mountainbikeschanzen errichtet, was kann ich tun?

  • Soweit möglich können die Anlagen unbrauchbar gemacht werden, sei es durch wegplanieren oder durch umgefällte Bäume, die eine Nutzung behindern. Parallel können Hinweisschilder angebracht werden, die darauf hinweisen, dass diese Nutzung rechtswidrig ist und von Ihnen als Grundeigentümer nicht geduldet wird.
  • Sollten die Anlagen in Schutzgebieten oder Biotopen errichtet werden, informieren Sie bitte die Untere Naturschutzbehörde telefonisch oder per E-Mail über die baulichen Anlagen.

Meine landwirtschaftliche Fläche wird während der Nutzzeit betreten und/oder befahren, was kann ich tun?

Wir stellen Ihnen ein Schild zur Verfügung, das Sie auf Ihrer landwirtschaftlich genutzten Fläche aufstellen können.
Dieses können Sie hier downloaden:

Schild3

Wir bitten Sie darum mit diesen Schildern sparsam umzugehen und diese nur an besonders kritischen Stellen aufzustellen!

Was muss ich beim Picknicken beachten?

  • Bitte betreten Sie landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht, damit Sie keine Schäden auf den Flächen verursachen!
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass das Picknicken auf geschützten Wiesen beispielsweise in geschützten Biotopen, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern nicht erlaubt ist!
  • Bitte lassen Sie keinen Müll zurück!

Wo darf ich Kanu fahren und Stand Up Paddling betreiben?

An folgenden Gewässern dürfen sie Kanu fahren und Stand Up Paddling betreiben:
Ammersee

Pilsensee

Starnberger See

Wörthsee

Würm

Bitte beachten Sie jedoch die Beschränkungen (auch zeitlich) und Schutzzonen zum Schutz der Natur!

Welche Beschränkungen und Schutzzonen gibt es zum Schutz der Natur?

Pilsensee:                       

Am Pilsensee darf der Bereich des Naturschutzgebiet »Herrschinger Moos« nicht befahren werden!

Starnberger See:            

Bitte beachten Sie das Ruhezonenkonzept Starnberger See!

Wörthsee:                       

Der geschützte Landschaftsbestandteil »Bacherner Moos und Insel im Wörthsee« darf nicht befahren werden! Bitte halten Sie deswegen insbesondere zur Mausinsel Abstand!

Würm:                              

Die Würm darf im Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni nicht befahren werden, da sie Teil des Naturschutzgebiets Leutstettener Moos ist.

Welche Regeln muss ich beim Kanu fahren und Stand Up Paddling beachten?

  • Bitte nutzen Sie für den Einstieg und das Anlanden nur die dafür vorgesehenen Stellen!
  • Bitte halten Sie Abstand zu Wasserpflanzen und Ufervegetation!
  • Bitte halten Sie Abstand zu Vögeln und anderen Tieren!
  • Bitte unterlassen Sie das Lärmen und Abspielen lauter Musik in den Schutzzonen!
  • Bitte informieren Sie sich über lokale Beschränkungen und Schutzzonen!
  • Bitte beachten Sie Hinweisschilder und Sperrungen!
  • Bitte halten Sie Abstand zu Schwimmern und anderen Wassersportlern und weichen Sie ggf. aus!
  • Bitte weichen Sie bei hohem Besucheraufkommen auf eine andere Route bzw. ein anderes Gewässer aus!

Darf ich mit meinem Hund in Schutzgebieten spazieren gehen?

Ja, Sie dürfen mit Ihrem Hund in Schutzgebieten spazieren gehen.
Bitte bleiben Sie jedoch auf den Wegen und achten Sie darauf, dass Wildtiere durch Ihren Hund nicht gestört werden!

Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Schutzgebietsvorschriften, es kann ein Anleinegebot bestehen!

Wie lauten die Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über "Erholung in der freien Natur"?

Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77464
08151 148-11464
naturschutz@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr