Alarmzonen (Feuerwehr)
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Aufgrund der Corona-Pandemie werden im Landratsamt Starnberg zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern. Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
In der Alarmierungsbekanntmachung (Gesetz) wird gefordert, das nächste geeignete Einsatzmittel zu alarmieren und, dass die Ortsfeuerwehr immer mit zu alarmieren ist. Die Alarmzonen definieren, welche Feuerwehr nach dieser gesetzlichen Anforderung im Einsatzfall zuständig ist. Denn sie legen das jeweilige Einsatzgebiet der Ortsfeuerwehr fest, um das nächste geeignete Einsatzmittel/Fahrzeug berechnen zu können.
Die Alarmzonen sind in der GeoLIS-Anwendung Feuerwehreinsatzplanung dargestellt.