diese Seite beschreibt Anwendungsfälle für das Geographische Landkreis Informationssystem Starnberg (GeoLIS).
Weitere allgemeine Fach-Informationen zum Thema FFH-Gebiete erhalten Sie auf » folgender Seite.
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Aufgrund der Corona-Pandemie werden im Landratsamt Starnberg zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern. Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete
Die GeoLIS-Anwendung FFH-Gebiete zeigt die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützten Gebiete in Bayern.
Die FFH-Richtlinie sieht vor, die biologische Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union durch ein nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenes Schutzgebietssystems dauerhaft zu schützen und zu erhalten.
Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist: Jeder Mitgliedsstaat muss Gebiete benennen, erhalten und ggf. entwickeln, die für gefährdete Arten und Lebensräume wichtig sind. Zu diesem Zweck sind in den Anhängen der Richtlinie Lebensraumtypen und Arten aufgeführt, deren Verbreitung und Vorkommen bei der Auswahl von geeigneten Schutzgebieten als Kriterien herangezogen werden sollen.
GeoLIS-Karte Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-Gebiete)
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