Seiteninhalt

Fischereischonbezirke



Fischschonbezirke sind Teilflächen des Starnberger Sees, die mit der Verordnung des Landratsamts Starnberg vom 05.02.2020, bekanntgemacht am 19.02.2020, als solche festgesetzt sind. Die GeoLIS-Karte Fischschonbezirke zeigt diese Gebiete und hält die genannte Verordnung zum Download bereit.


Das Landratsamt Starnberg erklärt in der Verordnung die im Starnberger See gelegenen Lebensräume für Fische „Roseninsel", „Karpfenwinkel", „Seeseiten" und „Singerbach - St. Heinrich" als geschützte Fischschonbezirke. In diesen Bereichen ist vom 01. April bis 15. November eines jeden Jahres u.a. das Befahren, Baden und Tauchen sowie das Festmachen an Bojen verboten.

Zuständige Stelle

Gewerbe, Jagd, Gesundheit
Team 341

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77405
08151 148-11597
gewerbe@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/341

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr