Ärztliches Zeugnis,
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

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Patient

Für erwachsene Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, ist ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anzuerkennen (§ 30 Abs. 5 SGB XII).

Die aufgezählten Krankheiten führen nicht zwingend in einen Zustand der Mangelernährung. Die Diagnostik einer Mangelernährung erfolgt anhand der sog. GLIM-Kriterien. Demnach muss mindestens jeweils ein Kriterium phänotypischer (d. h. das Erscheinungsbild des Individuums betreffend) und ätiologischer Natur (d. h. die Ursachen für das Entstehen der Mangelernährung betreffend) erfüllt sein.

 

Phänotypische Kriterien:

  • Unbeabsichtigter Gewichtsverlust (> 5 % innerhalb der letzten sechs Monate
    oder > 10 %  über sechs Monate)
  • Niedriger Body-Mass-Index (< 20, wenn < 70 Jahre, oder < 22, wenn > 70 Jahre)
  • Reduzierte Muskelmasse (gemessen mit validierten Messmethoden zur Bestimmung der Körperzusammensetzung)

Ätiologische Kriterien:

  • Geringe Nahrungsaufnahme oder Malassimilation (< 50 % des geschätzten Energiebedarfs > 1 Woche oder jede Reduktion für > 2 Wochen oder jede andere chronische gastrointestinale Kondition, welche die Nahrungsassimilation oder Absorption über Wochen beeinträchtigt)
  • Krankheitsschwere/Inflammation
Mukoviszidose:

Mukoviszidose ist nicht heilbar. Es besteht daher ein dauerhafter Mehrbedarf. Eine Überprüfung sollte erst nach erfolgreicher Lungentransplantation erfolgen.

Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie:

Bei der chronischen Niereninsuffizienz ohne Dialysetherapie wird ernährungswissenschaftlich eine Beschränkung der Eiweiß- und Kochsalzzufuhr empfohlen. Die Mengenempfehlungen für die Proteinzufuhr ent-sprechen dem allgemein für Erwachsene empfohlenen Wert der Deutschen Gesellschaft für Ernährung DGE. Es besteht daher kein ernährungsbedingter Mehrbedarf. 
Hat die Niereninsuffizienz die Phase der Dialysetherapie erreicht, liegt der Schwerpunkt der Ernährungsthera-pie in der Vermeidung einer Mangelernährung. Durch die Dialyse ergibt sich außerdem ein erhöhter Proteinbedarf.

Zöliakie:

Im Vergleich zur Vollkosternährung ergeben sich für die empfohlene Ernährung bei Zöliakie Mehrkosten.

Schluckstörungen:

Schluckstörungen können infolge verschiedener Auslöser z. B. nach Schlaganfällen oder aufgrund neurologischer Erkrankungen, wie bspw. Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose, auftreten. Die Therapie besteht vorrangig aus Schlucktraining und entsprechender Anpassung der Ernährung (z. B. Pürieren der Mahlzeiten). In manchen Fällen ist die Andickung der Getränke mit sog. Andickungspulvern notwendig, um eine ausrei-chende Flüssigkeitsversorgung zu gewährleisten. Diese Andickungspulver gehören zur Gruppe der diätetischen Lebensmittel und sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV. Die benötigte Menge dieser Andickungspulver richtet sich nach der individuell benötigten Konsistenzstufe und kann daher nicht pauschal beziffert werden. Die tatsächlich entstehenden Kosten für Andickungsmittel werden im Rahmen des Mehrbedarfs gewährt, sofern deren Einsatz im Einzelfall ärztlich empfohlen wird.

Nahrungsergänzungsmittel:

Erfordert daher eine aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung angezeigte Diät den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln oder diätetischen Lebensmitteln, sind die Aufwendungen hierfür in die Ermittlung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung einzubeziehen. Dies gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn der entsprechende Bedarf bereits anderweitig, insbesondere durch Leistungen der GKV gedeckt wird.

Weitere, nicht aufgelistete Krankheit:

Nach dem aktuellen Stand der Ernährungsmedizin ist bei folgenden Erkrankungen und Nahrungsmittelunverträglichkeiten diätetisch eine Vollkost bzw. individuell angepasste Vollkost angezeigt, die regelhaft nicht zu einem Mehrbedarf führt:

  • Dyslipoproteinamien sog. Fettstoffwechselstörungen,
  • Hyperurikämie (Erhöhung der Harnsäure im Blut) und Gicht (Harnsäureablagerungen),
  • Hypertonie (Bluthochruck),
  • Kardiale und renale Ödeme (Gewebewasseransammlungen bei Herz- und Nierenerkrankungen),
  • Diabetes mellitus, Typ I und Typ II (Zuckerkrankheit),
  • Ulcus Duedeni und Ulcus ventriculi (Geschwür am Zwölffingerdarm bzw. Magen),
  • Neurodermitis, Lebererkrankungen, Endometriose, Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption,
  • Histaminunverträglichkeit, Nicht-Zöliakie-Gluten-/Weizen-Sensitivität (NCGS) 


Wir verweisen auf die » Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII vom 16.09.2020.