BAföG
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht.
» Online-Anträge:
Die Anträge auf Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG) können online eingereicht werden.
» Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie bei folgenden Internet-Adressen:
BAföG
(Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)
AFBG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - (Meister-BAföG)
(Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)
BAFöG und BayAFöG
(Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst)
AFBG, BayAFöG und BAFöG online beantragen
(Internetseite der Bayerischen Staatsregierung)